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BVL: Notfallzulassung für Curatio zur Anwendung an Kernobst Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

17. Juli 2020

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel CURATIO erlassen. Die Notfallzulassung für CURATIO ist vom 13. Juli bis zum 9. November 2020 gültig.

Bildquelle: Shutterstock.com  Kernobst
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Das Kontaktfungizid mit dem Wirkstoff Schwefelkalkbrühe darf auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Bekämpfung der Blattfallkrankheit (Marssonina coronaria) sowie der Regenflecken- und Fliegenschmutzkrankheit an Kernobst zum Einsatz gebracht werden.

Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.
 

 

Veröffentlichungsdatum: 17.07.2020

Schlagwörter

BVL, Notfallzulassung, CURATIO, Anwendung, Kernobst, Pflanzenschutzmittel