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BVL: Genom-Editierung – Was kann neue Nachweismethode tatsächlich leisten?

10. September 2020

In einem Artikel der Fachzeitschrift Foods vom 07.09.2020 (Chhalliyil et al. 2020, nachfolgend „Artikel“1) wird eine Nachweismethode für in den USA von der Firma Cibus US LLC vermarktete herbizidtolerante Rapslinien vorgestellt, die nach Auslegung der Autoren mit Einsatz der Oligonukleotid-gesteuerten Mutagenese (ODM) erzeugt sein sollen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Veröffentlichung des Artikels sorgfältig geprüft.

Bildquelle: Shutterstock.com Pflanzen
Bildquelle: Shutterstock.com

Die Autoren stellen heraus, dass sie erstmalig eine spezifische Nachweismethode für eine Pflanze beschreiben, die mit neuen genomischen Techniken (Genom-Editierung) verändert wurde. Als methodischer Ansatz wurde die Polymerase-Ketten-Reaktion (PCR) gewählt. Auch in der EU gültige Anforderungen an Identifizierungs- und Nachweisverfahren für die Kontrolle genetisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel seien mit diesem PCR-Verfahren erfüllbar. Die wissenschaftliche Veröffentlichung wurde vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG), Greenpeace und weiteren Verbänden finanziert.

Neue Nachweismethode verspricht spezifische Detektion genom-editierter Rapslinien – was kann das Verfahren tatsächlich leisten?

Das BVL hat die Veröffentlichung des Artikels sorgfältig geprüft und kommt zu folgender Bewertung:

Unter dem Begriff „Cibus-Raps“ lassen sich mehrere herbizidtolerante Rapslinien zusammenfassen, die mittels Genom-Editierung oder herkömmlicher Züchtungsmethoden entstanden sind. Das im Artikel beschriebene Verfahren ist für den Nachweis einer bestimmten Punktmutation in der Erbinformation (dem Genom) von bestimmten Rapslinien entwickelt worden. Sowohl neue züchterische Verfahren, wie das Genom-Editierung, klassische Züchtungsverfahren als auch zufällige biologische Prozesse während der Zellkultur von Rapspflanzen können die Ursache einer solchen Mutation sein. Nach vorliegender Informationslage kommt das BVL zu der Einschätzung, dass die im Artikel betrachtete Punktmutation nicht durch Genom-Editierung-Verfahren entstanden ist. Das im Artikel beschriebene Verfahren kann spezifisch diese Mutation nachweisen. Es kann aber nicht identifizieren, ob sie in einer der Rapslinien tatsächlich durch Genom-Editierung entstanden ist. Ein gerichtsfester Befund bei amtlichen Kontrollen von Lebensmitteln und Futtermitteln auf unbeabsichtigte Anteile von GVO ist daher mit dieser Methode alleine nicht möglich.

Weitere Informationen.

Quelle: BVL Bund

Veröffentlichungsdatum: 10.09.2020

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