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BVL erteilt Zulassung für Insektizid Sivanto zur Anwendung in Gewächshäusern unter strengen Auflagen

20. April 2020

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) hat eine Zulassung für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Sivanto (Zulassungsnr. 008264-00) für berufliche Anwender erteilt. Die Zulassung des Insektizids ist ausschließlich auf die Anwendung in Gewächshäusern durch berufliche Anwender beschränkt.

Bildquelle: Shutterstock.com Tomaten
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Sie gilt nur für die Bekämpfung von Blattläusen an Blumenzwiebeln und Himbeeren sowie gegen Blattläuse (Aphidoidea) und Weißen Fliegen (Trialeurodes vaporariorum) an Erdbeeren, Gurken, Tomaten, Wassermelonen, Gemüsepaprika, Auberginen, Zucchini, Zierpflanzen und Ziergehölzen.

Bedingung für die Anwendung von Sivanto in Gewächshäusern ist, dass diese vollständig auf versiegelten Flächen stehen, damit das Pflanzenschutzmittel nicht in den Boden oder in Gewässer eingetragen werden kann. Ferner darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Flupyradifurone nicht in Kombination mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen eingesetzt werden sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden. Folglich müssen Mischungen von Sivanto mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern so angewendet werden, dass blühende Pflanzen von der Anwendung nicht betroffen sind.

Alle Details der Zulassung sowie zu den Anwendungsbestimmungen und Auflagen finden Sie in der Online-Datenbank zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL ab der nächsten Aktualisierung Anfang Mai 2020.

Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH/ BVL

Veröffentlichungsdatum: 20.04.2020

Schlagwörter

BVL, Zulassung, Insektizid, Sivanto, Gewächshäusern