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BVL: Aufhebung des Ruhens für das Pflanzenschutzmittel 1,4SIGHT

18. Dezember 2020

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 16. Dezember 2020 das Ruhen der Zulassungen des Pflanzenschutzmittels 1,4SIGHT (Zulassungsnummer 008692-00) aufgehoben. Damit darf 1,4SIGHT ab sofort wieder in Verkehr gebracht und angewendet werden. Das gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Bildquelle: Shutterstock.com Kartoffel
Bildquelle: Shutterstock.com

Hintergrund:

Mit Fachmeldung vom 4. Dezember 2020 hat das BVL das Ruhen der Zulassung von 1,4SIGHT bekannt gemacht. Hintergrund war ein Brand in einem Kartoffellager, der durch die Heißvernebelung des Pflanzenschutzmittels mit einem hierfür nicht geeigneten Gerät ausgelöst wurde.

Vor der Aufhebung des Ruhens wurde mit Änderungsbescheid vom 16. Dezember 2020 die Zulassung angepasst. Das Mittel muss mit folgenden Anwendungsbestimmungen versehen werden:

  • VA294: Die Heißvernebelung des Mittels mit verbrennungsmotorgetriebenen Vernebelungsgeräten ist verboten.
  • VA295: Die Heißvernebelung des Mittels darf ausschließlich mit Vernebelungsgeräten erfolgen, für die die Eignung in den Produktinformationen des Zulassungsinhabers bestätigt wurde.

Der Zulassungsinhaber DormFresh Ltd. hat versichert, dass es in Deutschland ausreichende Kapazitäten bei elektrisch betriebenen Heißvernebelungsgeräten gibt. Sollten Sie Fragen zur Verfügbarkeit der geeigneten Geräte haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Zulassungsinhaber, den zuständigen Pflanzenschutzdienst oder Anbauverband.

Quelle: BVL

Veröffentlichungsdatum: 18.12.2020

Schlagwörter

BVL, Aufhebung, Pflanzenschutzmittel, 1, 4SIGHT