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BMLEH: Kabinett beschließt Einführung einer elektronischen Kassenpflicht

24. September 2026

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegten Gesetzentwurf zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen beschlossen, der ab einem Gesamtumsatz von 100.000 Euro pro Jahr die Einführung einer elektronischen Kassenpflicht zum 1. Januar 2028 vorsieht. 

Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, hat sich dafür eingesetzt, dass für die Land- und Forstwirtschaft eine Ausnahme von der Kassenpflicht gilt.

Der Entwurf einer geplanten Verordnung zur Bestimmung von Ausnahmen zur Kassenpflicht hält fest, dass die Umsätze aus der land- und forstwirtschaftlichen Direktvermarktung wie Hofläden nicht von der Kassenpflicht sowie von der Verpflichtung zur elektronischen Nacherfassung betroffen sind. 

Die Ausnahmeverordnung wird auf Basis der entsprechenden Ermächtigungsgrundlage nach Verkündung des Gesetzes zeitnah beschlossen werden und ebenfalls zum 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Dazu sagt Bundesminister Alois Rainer: "Tag für Tag sorgen unsere Landwirtinnen und Landwirte dafür, dass unsere Ernährung gesichert ist – auch mit ihren Hofläden, Marktständen und über Vertrauenskassen. 

Für unsere Höfe ist Direktvermarktung ein Wettbewerbsfaktor. Landwirtschaftliche Betriebe müssen ihre Produkte unbürokratisch direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen können. 

Mir war es daher ein großes Anliegen, dass die Land- und Forstwirtschaft von der Kassenpflicht ausgenommen wird. 

Jetzt steht fest: Die Besonderheiten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe werden in einer geplanten Ausnahmeverordnung berücksichtigt. 

Unseren Höfen bleibt dadurch unnötige Bürokratie erspart. Ich habe den Bürokratieabbau zur Chefsache gemacht – und diesen Weg gehe ich konsequent."

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht dient der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Bekämpfung von Steuerhinterziehung und sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2028 ab einem Gesamtumsatz von 100.000 Euro eine elektronische Kassenpflicht besteht. 

Eine generelle Ausnahme soll für Betriebe gelten, deren Barumsätze pro Jahr unter 12.000 Euro liegen.

 

Quelle: BMLEH

Veröffentlichungsdatum: 24.09.2026

Schlagwörter

BMLEH, Kabinett, beschließt, Einführung, elektronische Kassenpflicht