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BMEL: Neuregelung für Saisonarbeitskräfte schafft Planungssicherheit für die Landwirte

18. Juni 2020

Um die Ernten auch in der Corona-Pandemie zu sichern und gleichzeitig den Gesundheitsschutz zu gewährleisten, hatte die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, gemeinsam mit dem Bundesinnenminister und unter Einbeziehung des Robert-Koch-Instituts Anfang April einen verantwortungsvollen Korridor zur Einreise von Saisonarbeitern geschaffen. Im April und Mai durften jeweils 40.000 Saisonarbeitskräfte unter strengen Auflagen einreisen. Ende Mai wurde die Regelung bis zum 15. Juni verlängert. Bisher sind circa 39.000 Saisonarbeitskräfte eingereist.

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Bundeslandwirtschaftsministerin stellt neues Konzept im Kabinett vor – Regelungen gelten ab dem 16. Juni bis Jahresende

Weiterhin, bis in den Herbst hinein, sind die Landwirte bei Ernte- und Pflanzarbeiten auf die Unterstützung ausländischer Fachkräfte angewiesen. Die Bundesministerin hat deshalb heute im Kabinett eine Neufassung des Konzeptpapiers vorgestellt. Erarbeitet wurde es in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Es berücksichtigt das aktuelle Infektionsgeschehen sowie den Wegfall von Beschränkungen bei der Einreise. Die neuen Regelungen treten zum 16. Juni in Kraft und gelten erst einmal bis zum 31. Dezember. Vorbehaltlich aktueller Änderungen des Pandemiegeschehens.

Dazu erklärt Bundesministerin Julia Klöckner: „Die Bedeutung regionaler Lebensmittel ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher gestiegen. Aber Nahrungsmittel säen und ernten sich nicht von selbst. Landwirte sind deshalb auf saisonale, professionelle Hilfe angewiesen – sonst müssten unsere Nahrungsmittelimporte weiter steigen. Unser Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse liegt lediglich bei unter 40 Prozent. Mit dem neuen Konzept schaffen wir langfristige Planungssicherheit für unsere Landwirte und eine gute Versorgung für unsere Verbraucher. Bis zum Jahresende können Landwirte zusätzliche Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland beschäftigen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung klarer Regeln. Nach wie vor hat der bestmögliche Gesundheits- und Infektionsschutz aller Beteiligten für uns Priorität. Nur so ist verantwortungsvolles Wirtschaften in Zeiten der Pandemie möglich. Dass unsere Bauern weiter ernten und säen können, ist im Sinne von uns allen.“

Das gesamte Konzeptpapier finden Sie hier:  www.bmel.de/

Quelle: BMEL

Veröffentlichungsdatum: 18.06.2020

Schlagwörter

BMEL, Neuregelung, Saisonarbeitskräfte, schafft, Planungssicherheit, Landwirte