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BÖLW: NGT-Gentechnik-Verordnung -„Bio arbeitet weiter mit der Natur“

18. Juni 2026

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) kritisiert die Entscheidung des Europäischen Parlaments für die Verordnung zu Neuen Genomischen Techniken (NGT) als Bruch mit dem Prinzip der Vorsorge. Bio wird weiterhin weder mit NGT noch mit sonstigen Gentechniken arbeiten.  


Foto © BÖLW

  • Bio-Branche setzt auf Resilienz durch Vielfalt
  • „Gefahr durch Patente und Intransparenz“

Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des Bio-Spitzenverbands:

„Bio bleibt sich und seiner Kundschaft treu: Wir arbeiten weiter ohne Gentechnik. Weil wir auf die Natur setzen – und damit eine Lebensmittelwirtschaft betreiben, die für Resilienz sorgt. 

Gegenüber dem Klimawandel, weil lebendige Bio-Böden viel Wasser aufnehmen und speichern können. 

Gegenüber dem Artenschwund, weil Bio-Äcker Lebensraum für Honigbienen, Feldhasen und Lerchen sind. 
In der Züchtung, weil Öko-Züchter unter Praxisbedingungen die Widerstandsfähigkeit von Anbausystemen verbessern statt im Labor. 

Darüber hinaus ist Bio auch gegenüber geopolitischen Verwerfungen resilienter: durch die Unabhängigkeit von fossilen Düngemitteln, chemisch-synthetischen Pestiziden und Importfutter aus Übersee.

Das ist die gute Botschaft. Die heutige Entscheidung des EU-Parlaments zur Deregulierung der Gentechnik, halten wir dagegen für falsch und rechtsbrechend: Die NGT-Verordnung tritt das Vorsorgeprinzip, zu dem sich die EU-Mitgliedstaaten vertraglich verpflichtet haben, mit Füßen.

Wir halten die NGT-Verordnung auch aus anderen Gründen für einen Fehler:

Sie öffnet Tür und Tor für neue Patente auf Pflanzen und auf natürliche Pflanzeneigenschaften, durch die der Saatgutmarkt in die Hände weniger globaler Konzerne gelangen kann. Davor haben deutsche Landwirtschafts- und Züchterverbände immer wieder gewarnt. 

Diese Konzentration verstärkt Europas Abhängigkeit von Patente-Inhabern in China oder in den USA, bedroht den starken züchterischen Mittelstand und gefährdet unser aller Nahrungsgrundlage. Förderung von Saatgutvielfalt ist angesichts des Klimawandels das Gebot der Stunde.
 
Zum ersten Mal in der Geschichte der EU sorgt eine Verordnung im Nahrungsmittelbereich für weniger statt für mehr Transparenz! Koexistenz funktioniert nur mit Transparenz. Verbraucherinnen und Verbraucher haben zudem ein Recht zu wissen, was in dem steckt, was sie essen und trinken.
 
Gentechnik fördert ein falsches Agrarsystem mit mehr Monokulturen und dadurch höherem Schädlingsdruck. Das führt zu noch mehr statt weniger chemisch-synthetischen Pestiziden. Die NGT-Verordnung ist eine Gefahr für die Biodiversität.“


Bildquelle: Pixabay

Hintergrund

Heute stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten im Europäischen Parlament für die im Trilog geeinte sogenannte „NGT-Verordnung“. 

Die Verordnung schafft für Organismen, die mit neuen Gentechniken wie CrisprCAS geschaffen wurden und für die weitere Bedingungen erfüllt sind, die gesetzliche Pflicht zur Risikoprüfung und zur Kennzeichnung ab. 

Nur noch Saatgut, das durch diese NGT-Techniken geschaffen wurde, soll künftig gekennzeichnet werden.

Der BÖLW hat die Verordnung begutachten lassen. Die Juristen haben in einem 60-seitigen Gutachten dargelegt, warum sie die Verordnung für rechtswidrig halten.


Quelle: BÖLW

Veröffentlichungsdatum: 18.06.2026

Schlagwörter

BÖLW, kritisiert, NGT-Gentechnik-Verordnung, Europäische Parlament