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EU-Verkehrsminister treffen Entscheidung BGL: Wichtiger Schritt für klimafreundlichen Straßengüterverkehr – Weitere müssen noch folgen

10. Dezember 2025

Der BGL sieht in der jüngsten Verabschiedung der Ratsposition zur Überarbeitung der Richtlinie über Abmessungen und Gewichten von Nutzfahrzeugen durch die EU-Verkehrsminister einen wichtigen Schritt für die klimafreundliche Transformation im Straßengüterverkehr – weitere müssen aber noch folgen. 

Grundsätzliche Probleme der Transportbranche werden mit dem Vorschlag angegangen und zugleich die Rahmenbedingungen zur Reduktion der CO2-Emissionen bei Nutzfahrzeugen sowie für den zunehmenden Einsatz von Null-Emissions-Fahrzeugen verbessert. 

Der verlängerte Sattelanhänger wird dank des Einsatzes von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder im Ratsdokument berücksichtigt.

Die Mehrgewichtskompensationen für die höheren Leergewichte der neuen Antriebstechnologien sollen für die Null-Emissions-Fahrzeuge pauschal ausgeweitet, Achslasten hingegen nicht angehoben werden:

  • Für fünfachsige Kombinationen mit zweiachsigen Zugfahrzeugen soll es pauschal 2 t Mehrgewichtskompensation geben.
  • Bei sechsachsigen Kombinationen mit dreiachsigen Zugfahrzeugen sollen es pauschal 4 t Mehrgewichtskompensation sein.

Hier sieht sich der BGL mit seiner schon lange geforderten Einführung einer neuen Gewichtsklasse für sechsachsige Kombinationen mit dreiachsigen Zugfahrzeugen bestätigt.

Gleichzeitig sollen aber auch zum Schutze der Infrastruktur Kontrollmechanismen zur Gewichtsüberwachung verstärkt werden. Zusätzlich zu den bereits in die Straßen verbauten Wiegestellen sollen europaweit weitere folgen. 

In die Null-Emissions-Fahrzeuge sollen so genannte OBMM-Systeme (on-board mass monitoring) zur Gewichtsüberwachung einschließlich einer Kommunikationsschnittstelle zu den Kontrollorganen für eine Vorselektion eingeführt werden. 

Prof. Dr. Dirk Engelhardt:

„Der Vorschlag geht in die richtige Richtung. Im Interesse einer Wettbewerbsgleichheit zwischen Null-Emissions-Fahrzeugen und den mit fossilem Diesel betriebenen Lkw wäre hingegen für die Null-Emissions-Fahrzeuge eine Erhöhung der Antriebsachslast um eine Tonne und eine Mehrgewichtskompensation für fünfachsige Nutzfahrzeugkombinationen um 4 t wichtig. 

Nur so können die aktuell verfügbaren Null-Emissions-Fahrzeuge ohne gravierende Einschränkungen bzgl. der Beladung im Transportalltag eingesetzt werden. 

Andererseits können wir aber die Infrastrukturbelange auch nicht ausblenden. Fakt ist, dass wir die gesetzten CO2-Ziele nur erreichen werden, wenn die neuen Fahrzeuggenerationen am Markt platziert werden und sie dort unter wirtschaftlichen und praxistauglichen Gesichtspunkten gegenüber den heutigen Systemen bestehen können.

Weitere Voraussetzung ist selbstverständlich der Einsatz von grünen Energieträgern! Nur so kann ein effektiver Beitrag zur CO2-Neutralität und zum Klimaschutz geleistet werden.

Hierzu sollten dringend gemeinsam Lösungen zwischen Politik, Herstellern und den Nutzern im Transportgewerbe erarbeitet werden.“

Veröffentlichungsdatum: 10.12.2025

Schlagwörter

BGL, EU-Verkehrsminister, Entscheidung, klimafreundliche, Straßengüterverkehr