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„Nach erfolgreichem Einsatz der Transportverbände“ BGL und Common Road Transport Office: Lkw von neuen EU-Rechtsvorschriften ausgenommen

19. Dezember 2025

Am 16. Dezember veröffentlichte die Europäische Kommission das Automobilpaket mit einem Vorschlag für saubere Unternehmensflotten, einer gezielten Änderung der CO2-Flottengrenzwerte für schwere Lastkraftwagen und Vereinfachungsmaßnahmen für Lieferwagen.


Bildquelle: Pixabay

Die unterzeichnenden Verbände begrüßen insbesondere, dass die Kommission die gemeinsamen   Bedenken der europäischen Transportunternehmen berücksichtigt und schließlich in ihrem Vorschlag für „Saubere Unternehmensflotten“ keine Kaufverpflichtung für emissionsfreie Lastkraftwagen vorgeschlagen hat. 


„Nach erfolgreichem Einsatz der deutschen, französischen, nordeuropäischen und niederländischen Transportverbände: Lkw von neuen EU-Rechtsvorschriften ausgenommen.“ 

Die Ankündigung erfolgte nach einer der größten europaweiten Mobilisierungen der Branche in den letzten Jahren.

„Im Herbst führten unsere Mitgliedsunternehmen in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und den nordeuropäischen Ländern zusammen mit der IRU als koordinierender Organisation eine europäische Kampagne – einschließlich einer Petition – durch, um den ursprünglichen Vorschlag zu verbindlichen Kaufverpflichtungen zu stoppen.

Die Unterstützung war in der gesamten EU sehr stark, mit einem großen Anteil von Transportunternehmen aus unserer Mitgliedschaft, die die Petition unterzeichneten.

Die für die Mitgliedsstaaten im Vorschlag der EU-Kommission verbindlichen nationalen Neuzulassungsvorgaben für leichte Nutzfahrzeuge für Großunternehmen von bis zu 95 % bis 2035 stellen jedoch angesichts der fehlenden Rahmenbedingungen nach wie vor eine große Herausforderung dar. 

Gleichzeitig begrüßen wir, dass die Kommission Hindernisse für Investitionen in E-Vans beseitigt, indem diese den mit einem Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeugen bei identischer Nutzlast gleichgestellt werden.“  
 

Ausreichende Rahmenbedingungen sind für den ökologischen Wandel erforderlich 

„Unsere Branche setzt sich für den Kampf gegen den Klimawandel ein, aber verbindliche Ziele für den Kauf emissionsfreier Fahrzeuge sind nicht das richtige Instrument.

Viele unserer Mitgliedsunternehmen betreiben bereits heute Nullemissionsfahrzeuge (ZEV) und haben erhebliche Investitionen in die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe getätigt.

Diese Investitionen – sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft – werden durch wettbewerbsfähige Marktbedingungen und eine enge Zusammenarbeit mit unterstützenden Auftraggebern und nicht durch rechtlichen Zwang vorangetrieben.“  

Die langsame Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs ist auf besondere Herausforderungen zurückzuführen: schwerer Zugang zum Energienetz für Verkehrsunternehmen zum Aufbau einer betrieblichen Ladeninfrastruktur, unzureichende öffentliche Ladeinfrastruktur entlang der Güterverkehrskorridore mit fehlenden Megachargern, hohe Energiepreise sowie fehlende überzeugende Gesamtbetriebskosten (TCO). 

In dem Vorschlag für saubere Unternehmensflotten wird darauf hingewiesen, dass Maßnahmen zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Lkw in den 2027 zu überarbeitenden CO2-Flottengrenzwerten für schwere Nutzfahrzeuge berücksichtigt werden können, wobei der Vorschlag der EU-Kommission zu CO2-Zielen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge als inspirierender Ausgangspunkt für einen ausgewogeneren Energiemix herangezogen werden sollte. 

Wir fordern die EU-Kommission nachdrücklich auf, sich auf die Verbesserungen der Rahmenbedingungen zu konzentrieren und mehr Technologieneutralität für einen wirksamen und flexiblen Transformationsprozess vorzuschlagen. Daher ist es notwendig, an folgenden Punkten zusammenzuarbeiten:

  • Beschleunigter Aufbau einer Depot- und öffentlichen Ladeinfrastruktur, die in der Lage ist, die tatsächlichen betrieblichen Anforderungen zu erfüllen.
  • Vermeidung von Nutzlastverlusten bei batteriebetriebenen Elektro-Lkw.
  • Ein kohärenter Finanzrahmen zur Zweckbindung von Einnahmen aus Instrumenten wie der Eurovignetten-Richtlinie und dem Emissionshandel zur Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs.
  • EU-Subventionsregelungen zur Verbesserung der Gesamtbetriebskosten für batterieelektrische Lkw, einschließlich eines Preisüberwachungssystems für Strom zur Unterstützung von Preisgleitklauseln.
  • Mehr Technologieneutralität:  Wir müssen uns auf die Art der Energieträger konzentrieren, nicht auf die Technologie.

Veröffentlichungsdatum: 19.12.2025

Schlagwörter

Einsatz, Transportverbände, BGL, Common Road Transport Office, LKW, neue, EU-Rechtsvorschriften