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BGL: "Bundestag öffnet Lkw-Mautdaten für Kontrollzwecke" - Wichtige Änderungen im Bundesfernstraßenmautgesetz

25. Mai 2021

Wie der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. berichtet, hat der Deutsche Bundestag wichtige Änderungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes beschlossen. Anbei finden Sie zusammenfassende Infos zu den nachfolgend genannten Themen mit den jeweiligen Bewertungen von BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt.

Bildquelle: Shutterstock.com MAut
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Zusammenfassende Infos zur Online-Pressekonferenz des BGL e.V. am 20.05.2021:

1) Öffnung der Lkw-Mautdaten für Kontrollzwecke
Konkret geht es um die wirksame Kontrolle der sog. Kabotage (Durchführung inländischer Transporte durch ausländische Lkw). Diese ist auf 3 Kabotage-Transporte binnen 7 Tagen begrenzt, was aber schwer zu kontrollieren ist. Die systematischen Kabotage-Verstöße, in deren Verlauf osteuropäische Lkw-Fahrer oftmals wochen- und monatelang nicht in die Heimat kommen, führen zu unsäglichen Arbeitsbedingungen für diese Fahrer und zudem für Preisdumping auf deutschen Straßen. Hier soll die datenschutzkonforme Nutzung der Lkw-Mautdaten (Kfz-Kennzeichen sowie Ort und Zeitpunkt des Grenzübertritts nach/aus Deutschland) die Aufenthaltsdauer in Deutschland bestimmen helfen, ohne dass personenbezogene Daten berührt werden.

BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: „Der BGL fordert gemeinsam mit weiteren Logistikverbänden seit langem die datenschutzkonforme Öffnung der Mautdaten. Die aktuelle Rechtsänderung gibt dem Bundesamt für Güterverkehr geeignete Instrumente zu einer effektiven Kontrolle der Kabotage-Bestimmungen an die Hand, was wir ausdrücklich begrüßen – ein wichtiger Schritt in Richtung gleiche Wettbewerbsbedingungen, weniger Sozialdumping und besserer Arbeitsbedingungen für osteuropäische Lkw-Fahrer!“

2) Nutzung anonymisierter Lkw-Mautdaten für das Verkehrsmanagement
Zukünftig bieten sich Möglichkeiten, die Lkw-Mautdaten für das Verkehrsmanagement, insbesondere für das Lkw-Parkraummanagement entlang der Autobahnen zu nutzen. Dies kann bereits bei der Bedarfsplanung für Lkw-Parkplätze entlang des mautpflichtigen Streckennetzes beginnen und reicht bis hin zur Parkraumbewirtschaftung. Grundlage dieser Nutzungsmöglichkeiten ist die zukünftige Zurverfügungstellung aggregierter Lkw-Mautdaten.

BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: „Bundesweit fehlen aktuell 35.000 bis 40.000 Lkw-Parkplätze entlang der Autobahnen, obwohl der BGL bereits im Jahre 2002 (!) mit einer großangelegten Unterschriftenaktion auf dieses Problem aufmerksam gemacht hat. Vor diesem Hintergrund betrachten wir die Einräumung dieser zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten als wichtige Maßnahme im Kampf gegen den seit Jahren grassierenden Parkplatzmangel. Die allabendliche Jagd nach dem letzten freien Lkw-Parkplatz ist aber nicht nur Nervenkrieg pur für die Brummifahrerinnen und Brummifahrer: Nur ausgeruhte Lkw-Fahrer sind sichere Lkw-Fahrer – und zwar für alle Verkehrsteilnehmer!“  

3) Unterbindung unzulässiger Lkw-Mautbefreiung bei LNG-Fahrzeugen
In den vergangenen Monaten war es zunehmend zu Sichtungen von in der Regel in östlichen Nachbarländern beheimateten Lkw gekommen, denen nachträglich LNG-Zusatztanks eingebaut wurden, um in den Genuss der Mautbefreiung für Erdgasfahrzeuge zu kommen. Da diese Tanks jedoch so klein waren, dass in jedem Falle zumindest der Löwenanteil der Fahrtstrecken dieselbetrieben zurückgelegt wurde, entfiel die der Mautbefreiung zugrundeliegende Voraussetzung des CO2-reduzierten Fahrens. Dieser „Mautbefreiungserschleichung“ wird in Zukunft ein Riegel vorgeschoben, indem nur noch diejenigen gasbetriebenen Fahrzeuge von der Lkw-Maut befreit werden, die bereits ab Werk mit geeignetem Erdgasantrieb ausgestattet sind.

BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: „Es ist geradezu vorbildlich, wie schnell und zielgerichtet hier der Gesetzgeber auf diese dreisten Betrugsversuche reagiert hat. Die Mautbefreiung von Erdgas-Lkw hat das Ziel, deren Markthochlauf zu unterstützen, und zwar als Brückentechnologie bis irgendwann noch CO2-ärmere Antriebe für Fernverkehrs-Lkw zur Verfügung stehen werden. Missbräuche konterkarieren dieses Ziel und müssen mit aller Konsequenz unterbunden werden.“
 

Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.

Veröffentlichungsdatum: 25.05.2021

Schlagwörter

BGL, Bundestag, Lkw-Mautdaten, Kontrollzwecke, Änderungen, Bundesfernstraßenmautgesetz