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Bekämpfung von Schorf an Kernobst: Notfallzulassung für CURATIO Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

10. März 2023

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel CURATIO (Wirkstoff Schwefelkalkbrühe) erteilt. Bedingt durch die Notfallzulassung darf das Kontaktfungizid im Zeitraum vom 15. März bis zum 12. Juli 2023 im Freiland zur Bekämpfung von Schorf (Venturia spp.) an Kernobst angewendet werden.

Bildquelle: Shutterstock.com Pflanzenschutz
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Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.

Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel Proman und Verimark

Auch hat BVL Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Proman (BCP222H) und Verimark erlassen. Hiernach darf das Herbizid Proman (BCP222H) mit dem Wirkstoff Metobromuron über die bestehende Zulassung hinaus an Feldsalat zur Bekämpfung von einjährigen, zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) angewendet werden. Die Notfallzulassung für Proman (BCP222H) ist auf die Anwendung im Freiland beschränkt und gilt vom 7. März bis zum 4. Juli 2023.

Daneben hat das BVL eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Verimark erteilt. Das Insektizid mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole darf beim Anbau von Tomaten, Gemüsepaprika, Gurken und Auberginen im Gewächshaus zur Bekämpfung von Thrips spp. zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung für Verimark gilt ebenfalls für den Zeitraum vom 7. März bis zum 4. Juli 2023.

Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.
 

 

Veröffentlichungsdatum: 10.03.2023

Schlagwörter

Bekämpfung, Schorf, Kernobst, Notfallzulassung, CURATIO, BVL