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BayWa AG erneuert Aufsichtsrat

04. Februar 2026

Im Rahmen ihrer Transformation setzt die BayWa AG die umfassende Erneuerung auch des Aufsichtsrats fort. Das Gremium hat sich seit Beginn der Sanierung 2024 weiterentwickelt und eine Vielzahl personeller und struktureller Änderungen umgesetzt. 

  • Hohlmeier, Höllerer und Surges treten zurück
  • Suche nach Nachfolgerinnen und Nachfolgern läuft bereits
  • Verkürzte Wahlperiode sorgt für Erneuerung des Aufsichtsrates alle vier Jahre, zukünftig jährliche Wahl von zwei Aufsichtsräten
  • Klarere Governance-Strukturen durch Anpassungen von Arbeitsabläufen sowie Änderung von Satzung sowie Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und des Vorstands

Damit stärkt das Unternehmen die Ausrichtung des Gremiums auf die Anforderungen des Sanierungsgutachtens und schafft klare Führungsstrukturen für die weitere Transformation. 

Im Mittelpunkt der aktuellen Veränderungen stehen mehrere personelle Wechsel auf Kapitalseite: Michael Höllerer und Monika Hohlmeier haben ihre Rücktritte zum 31. März 2026 angekündigt; Monique Surges wird ihr Mandat zum 30. Mai 2026 niederlegen. 

Bereits im Herbst 2024 ist Wolfgang Altmüller aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Seine Nachfolge hat Dr. Bernd Köhler angetreten. 

Ebenfalls niedergelegt hat Wilhelm Oberhofer sein Mandat Ende des Jahres 2025. Für ihn wurde Wolfgang Völkl in den Aufsichtsrat berufen. 

Nach den jüngsten Veränderungen besteht der Aufsichtsrat aktuell aus 15 Mitgliedern, drei sollen zeitnah nachbesetzt werden und durch die Hauptversammlung 2026 bestätigt werden. Des Weiteren tritt der erst im Dezember gerichtlich bestellte Wolfgang Völkl zur Wahl an.

Gregor Scheller, Vorsitzender des Aufsichtsrats der BayWa AG sagt: „Die strategische, kulturelle und personelle Erneuerung macht auch vor dem Aufsichtsrat nicht halt. Wir verändern das Gremium Schritt für Schritt und orientieren es konsequent an den zukünftigen Anforderungen der BayWa. Die Suche nach drei neuen Mitgliedern läuft und ich bin zuversichtlich, zeitnah geeignete Persönlichkeiten zu gewinnen, die unser aktualisiertes Kompetenzprofil gezielt stärken. Den ausscheidenden Mitgliedern danke ich für ihre engagierte und vertrauensvolle Mitarbeit.“

Im Zuge der Neuausrichtung hat der Aufsichtsrat ein aktualisiertes Kompetenzprofil verabschiedet, das künftig eine zentrale Grundlage für die Auswahl der neuen Mitglieder bildet. 

Dabei werden insbesondere Fachkenntnisse in den vier Kernbereichen Landwirtschaft, Bauen & Wohnen, Handel, sowie in den Bereichen Marketing & Vertrieb sowie Digitalisierung & Künstliche Intelligenz berücksichtigt. 

Ab 2028 wird zudem ein rotierendes Wahlsystem eingeführt. Jährlich werden zwei Mitglieder neu gewählt, gleichzeitig wird die Amtszeit von fünf auf vier Jahre verkürzt. Dazu wurde in der Hauptversammlung 2025 die Satzung geändert.

Darüber hinaus wurden weitere Regelungen des Aufsichtsrats angepasst. So ist beispielsweise der Schwellenwert für zustimmungspflichtige Geschäfte des Vorstandes deutlich gesenkt worden. 

Mit all diesen Maßnahmen leistet der Aufsichtsrat maßgeblich seinen Beitrag zum Erfolg der Transformation der BayWa AG.

 

Quelle; BayWa AG

 

Veröffentlichungsdatum: 04.02.2026

Schlagwörter

BayWa AG, erneuert, Aufsichtsrat