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Patent auf konventionell gezüchtete Tomaten ARCHE NOAH: Einspruch gegen französisches Tomaten-Patent mit 43 Organisationen

11. Juni 2025

Vertreter:innen von 43 Züchtungsbetrieben, Entwicklungsorganisationen, Umweltorganisationen und Gärtner:innen standen am 27. Mai vor dem Europäischen Patentamt (EPA) in Den Haag – darunter ARCHE NOAH, BIO AUSTRIA, Reinsaat, der deutsche Dachverband Ökologische Pflanzenzüchtung, Bioland, das Europäische Konsortium für Ökologische Pflanzenzucht, Oxfam Novib, SWISSAID, Sativa und ProSpecieRara.


Bildquelle: Pixabay

Der Hintergrund: ein Einspruch gegen ein Tomaten-Patent des französischen Konzerns Vilmorin. Das umstrittene Patent beansprucht Tomatenpflanzen mit einer Resistenz gegen das „Tomato Brown Rugose Fruit Virus“ (ToBRV, „Jordan-Virus“), obwohl diese wichtige Eigenschaft durch konventionelle Züchtung entstanden ist.

„Konzerne versuchen, mit derartigen Patenten die Nutzung natürlicher Eigenschaften für sich zu privatisieren. Das bedroht die landwirtschaftliche Vielfalt und die Arbeit unabhängiger Züchter:innen“, kritisiert Paul Grabenberger, Saatgutrechts-Experte bei ARCHE NOAH.

Neben dem Einspruch hat das internationale Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ auch einen Bericht über jüngste Patentrecherchen überreicht. Demnach wurden von neun Unternehmen mehr als 20 Patentanträge auf konventionell gezüchtete Tomaten eingereicht – alle beziehen sich auf das Tomato Brown Rugose Fruit Virus. 

Das beeinspruchte Patent ist das erste in dieser Gruppe, das vom EPA erteilt wurde. „Es kursieren bereits Informationen, nach denen die Patentinhaber:innen für Zugang zum Züchtungsmaterial zwischen 50.000 und 200.000 Euro verlangen. Darüber hinaus können von Züchter:innen 5% des Umsatzes mit ihren eigenen Sorten verlangt werden.“ 

Als größter Bio-Verband Europas unterstützt auch BIO AUSTRIA den Einspruch gegen das Tomaten Patent beim Europäischen Patentamt. Obfrau Barbara Riegler betont: „Patente auf Pflanzen und Pflanzeneigenschaften gefährden die bäuerliche Züchtung, weil sie den Patentinhaber:innen exklusive Nutzungsrechte einräumen und damit Züchter:innen der Gefahr von Linzenzstreitigkeiten ausliefern.“   

„Wir unterstützen den Einspruch, weil sichergesellt werden muss, dass der Zugang zu genetischen Ressourcen für alle Züchter:innen frei bleibt, um die Landwirtschaft nachhaltig, vielfältig und widerstandsfähig zu gestalten.“

Das Patent EP3629711 verstößt gegen das Europäische Patentübereinkommen, das Patente auf Pflanzensorten und konventionelle Züchtung verbietet. „Das Europäische Patentamt untergräbt mit solchen Patenten geltendes Recht“, so Paul Grabenberger von ARCHE NOAH. 

Die genetischen Variationen, die den Tomaten-Pflanzen die patentierte Resistenz verleihen, wurden bei wilden Verwandten aus Peru oder Chile entdeckt. Die beanspruchten Pflanzen wurden durch klassische Kreuzung, Selektion und Selbstbefruchtung entwickelt – ohne den Einsatz von Gentechnik.

Vilmorin beansprucht exklusive Rechte auf die Pflanzen, deren Samen und Früchte. Durch das Patent kann die weitere Entwicklung resistenter Tomatensorten eingeschränkt oder blockiert werden – mit dramatischen Folgen, insbesondere für kleinere Züchter:innen. 

ARCHE NOAH fordert die konsequente Umsetzung des Verbots von Patenten auf herkömmlich gezüchtete Pflanzen. „Wenn Konzerne Tomaten und andere Nahrungsmittel patentieren, greifen sie unser aller Recht auf Nahrung an – wer das Saatgut kontrolliert, kontrolliert, was wir essen“, so Paul Grabenberger von ARCHE NOAH.

Weitere Informationen.

 

Quelle: ARCHE NOAH

Veröffentlichungsdatum: 11.06.2025

Schlagwörter

Arche Noah, Einspruch, französische Tomaten-Patent, 43 Organisationen