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Anpassungen im Gentechnikrecht weiterhin nötig Zwei Jahre EuGH-Urteil zu den neuen Züchtungstechniken

28. August 2020

Eine Anpassung der Rechtsgrundlage für die Anwendung der neuen Züchtungstechniken hat der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) als Teil eines Verbändebündnisses gefordert.

Bildquelle: Shutterstock.com Gentechnik Recht
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Zwei Jahre nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den neuen Züchtungstechniken kritisieren die Verbände die damals getroffene Einstufung der neuen Züchtungstechniken erneut als „wissenschaftlich nicht begründet“. Pflanzen, die sich nicht von klassisch gezüchteten unterscheiden, sollten nicht als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) reguliert werden. Die Verbände der Agrar-, Gartenbau- und Ernährungswirtschaft appellieren an die deutsche Bundesregierung, sich über die EU-Ratspräsidentschaft hinaus dafür einzusetzen, dass das EU-Gentechnikrecht an den Stand der Wissenschaft angepasst wird.

Die Verbände verweisen stattdessen auf die Potentiale durch Nutzung innovativer Züchtungstechnologien. Mit ihrer Hilfe könnten Ernteausfälle infolge des Klimawandels minimiert und der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln optimiert werden. Damit würden Ressourcen geschont und die Grundlage für eine ausreichende und nachhaltige Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln gestärkt. Die derzeitige Einstufung der neuen Züchtungstechnologien und damit verbundene Rechtsunsicherheit lähmt dagegen die ganze Warenkette. Eine Gleichbehandlung international gehandelter Produkte ist dringend erforderlich, um eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten Europas zu verhindern.

Zu den Unterzeichnern gehören neben dem ZVG der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), BIO Deutschland, der Bundesverband der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie (BOGK), der Bundesverband Agrarhandel (BVA), die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO), CIOPORA Deutschland, die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie (DIB), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), das Deutsche Maiskomitee (DMK), der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT), der Grain Club, der Deutsche Verband des Großhandels mit Ölen, Fetten und Ölrohstoffen (Grofor), der Industrieverband Agrar (IVA), der Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID), die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP), die Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft (UNIKA), der Verband der Getreidehändler der Hamburger Börse (VdG), der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF), der Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft (VGMS), sowie die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ).

Quelle: ZVG

Veröffentlichungsdatum: 28.08.2020

Schlagwörter

Anpassungen, Gentechnikrecht, EuGH-Urteil, neuen Züchtungstechniken