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Amtshaftungsklage der BayWa gegen das Bundeskartellamt abgewiesen

03. Dezember 2020

Das Landgericht Bonn hat am Mittwoch die Amtshaftungsklage der BayWa AG, München, gegen das Bundeskartellamt vollständig abgewiesen. Die BayWa hatte auf Zahlung von rund 73 Mio. Euro Schadensersatz wegen vermeintlicher Amtspflichtverletzungen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens gegen Großhändler von Pflanzenschutzmitteln geklagt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Rechtsmittel eingelegt werden.

Foto © Baywa AG

Quelle: Bundeskartellamt

Veröffentlichungsdatum: 03.12.2020

Schlagwörter

Amtshaftungsklage, BayWa, Bundeskartellamt, Pflanzenschutzmittel