AgrarMarkt Austria: Wettbewerbsdruck – Was das Mercosur-Abkommen für den europäischen O+G-Sektor bedeuten kann
Das EU-Mercosur-Abkommen sieht einen weitgehenden Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay vor.
Insbesondere der Obst- und Gemüsesektor ist von diesen Regelungen betroffen. Bereits vor Inkrafttreten des Abkommens weist die Handelsbilanz der EU in diesem Sektor ein deutliches Defizit auf, berichtet AgrarMarkt Austria.
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Asymetrische Handelsbilanz
Im Jahr 2024 beliefen sich die EU-Exporte von Obst und Gemüse nach Mercosur auf 255 Millionen Euro. Im gleichen Zeitraum importierte die Europäische Union Obst und Gemüse aus den Mercosur-Staaten im Wert von 984 Millionen Euro.
Daraus resultierte ein negativer Handelsbilanzsaldo von rund 729 Millionen Euro zugunsten der Mercosur-Staaten.
Die importdominierenden Produktgruppen sind insbesondere tropische Früchte wie Melonen, Ananas und Papayas sowie Zitrusfrüchte.
Demgegenüber konzentrieren sich die EU-Exporte vor allem auf Äpfel und Birnen.
Die Ausgangslage ist somit bereits asymmetrisch. Dennoch, bis 2040 werden von der europäischen Kommission deutliche Wachstumsraten bei den EU- Ausfuhren an agrarischen Gütern nach Mercosur prognostiziert.

Infografik © AgrarMarkt Austria
Zunehmender Wettbewerbsdruck auf dem EU-Markt
Die Umsetzung des Abkommens dürfte zu einer weiteren Intensivierung des Wettbewerbs auf dem europäischen Markt führen.
Durch den schrittweisen Abbau der Zölle können südamerikanische Vermarkter ihre Produkte zu niedrigeren Kosten auf dem EU-Markt anbieten.
Dies betrifft insbesondere Produkte, bei denen Mercosur-Staaten über bedeutende Produktions- und Exportkapazitäten verfügen.
Europäische Erzeuger, insbesondere in südeuropäischen Anbauregionen, könnten dadurch einem erhöhten Wettbewerbsdruck ausgesetzt werden.
Schutzmechanismen und Pflanzenschutzstandards
Um möglichen Marktverzerrungen entgegenzuwirken, sieht die Europäische Union flankierende Maßnahmen vor.
Dazu gehören insbesondere Schutzmechanismen (Safeguard Measures), die unter bestimmten Voraussetzungen eine vorübergehende Wiedereinführung von Zöllen ermöglichen können.
Darüber hinaus sind Unterstützungs- und Anpassungsmaßnahmen vorgesehen. Gleichzeitig bleiben die bestehenden Gesundheits- und Pflanzenschutzstandards unverändert.
Obst- und Gemüseimporte aus den Mercosur-Staaten müssen weiterhin die geltenden EU-Anforderungen im Bereich der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen (SPS – Sanitary and Phytosanitary Measures) erfüllen.
Zwischen Abgrenzung und Freihandel
Insgesamt trifft das Abkommen auf eine bereits bestehende Importdominanz im Obst- und Gemüsehandel zwischen der EU und den Mercosur-Staaten.
Der schrittweise Abbau von Zöllen könnte den Wettbewerbsdruck auf Erzeuger weiter erhöhen.

Für die Auswirkungen auf den europäischen Obst- und Gemüsesektor wird daher entscheidend sein, wie wirksam die vorgesehenen Schutzmechanismen eingesetzt werden und ob sie ausreichen, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Erzeuger langfristig zu sichern.
Zur Informationswebseite der europäischen Kommission
Quellen: AMA, Europäische Kommission, Eurostat
Veröffentlichungsdatum: 09.09.2026

