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Tegut: REWE GROUP erhält Freigabe durch das Bundeskartellamt unter Auflagen

15. Oktober 2026

Das Bundeskartellamt hat die Vereinbarung zwischen der genossenschaftlichen REWE GROUP und der Migros Zürich über die Übernahme von 40 Tegut-Märkten unter Auflagen freigegeben. Die REWE GROUP darf 38 Standorte unmittelbar übernehmen.

Hinsichtlich zwei weiterer Standorte besteht ein vierjähriges Erwerbsverbot. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der geplanten Zukunftslösung unter REWE und PENNY für die Tegut-Standorte in Hessen, Bayern, Thüringen und Niedersachsen erfüllt.


Bundeskartellamt gibt Übernahmevereinbarung zwischen REWE GROUP und Genossenschaft Migros Zürich für Tegut-Standorte unter Auflagen frei.  (Foto © REWE Group)

„Gestern wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht. Die Entscheidung schafft Klarheit und Planungssicherheit für alle Beteiligten. 

Gleichzeitig eröffnet sie eine langfristige Perspektive für die betroffenen Standorte, ihre Mitarbeitenden sowie die Kundinnen und Kunden“, sagt REWE GROUP-Vorstand Peter Maly.

Bereits im April hatten die Beteiligten eine Vereinbarung über die Übernahme von bis zu 40 Tegut-Märkten unterzeichnet. 

Mit der Entscheidung des Bundeskartellamts ist das kartellbehördliche Prüfverfahren nun abgeschlossen. 

Die nächsten Umsetzungsschritte werden auf Grundlage der Entscheidung jetzt vorbereitet.

Mit der geplanten Übernahme verfolgt die REWE GROUP das Ziel, die Nahversorgung in den betroffenen Regionen langfristig zu sichern und die Zukunftsfähigkeit der Standorte zu stärken. 

Als genossenschaftlich organisiertes Handelsunternehmen verfügt die REWE GROUP über langjährige Erfahrung im Betrieb und in der Weiterentwicklung von Lebensmittelmärkten. 

Bewährte regionale Lieferbeziehungen sowie die Versorgung mit regionalen und Bio-Produkten sollen erhalten bleiben.

Allen Mitarbeitenden der von der geplanten Übernahme betroffenen Tegut-Märkte soll im Zuge der Integration ein Beschäftigungsangebot gemacht werden.

Veröffentlichungsdatum: 15.10.2026

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