Agrarreserve / ZVG: Gartenbau bei nationaler Ausgestaltung berücksichtigen
Die EU-Mitgliedstaaten haben dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, 540 Millionen Euro aus der Agrarreserve bereitzustellen. Die Mittel sollen Betriebe entlasten, die besonders von gestiegenen Energie- und Düngemittelkosten betroffen sind. Die konkrete Ausgestaltung der Hilfen liegt nun bei den Mitgliedstaaten.
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Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die zusätzlichen Hilfen, sieht jedoch einen wesentlichen Mangel: Die besonderen Belastungen energieintensiver Gartenbaubetriebe finden bislang zu wenig Beachtung.
Die Entlastungsregelungen dürfen sich nicht nur auf den Ausgleich stark gestiegener Düngemittelpreise beschränken.
Zudem müssen auch Betriebe entlastet werden können, die nicht am GAP-Verfahren teilnehmen, was vor allem für gartenbauliche Unternehmen gilt.
Viele Gartenbaubetriebe bewirtschaften zwar vergleichsweise kleine Flächen, weisen jedoch eine besonders hohe Produktionsintensität auf und sind in besonderem Maße von steigenden Energie- und Betriebsmittelkosten betroffen.
Eine Verteilung der Mittel, die sich überwiegend an der Flächengröße oder an bestehenden Direktzahlungsstrukturen orientiert, würde dieser besonderen Situation nicht gerecht werden.
Aus Sicht des ZVG muss die nationale Ausgestaltung daher die tatsächlichen Belastungen der Betriebe berücksichtigen.
Dazu gehört insbesondere, den Gartenbau als energieintensiven Produktionszweig anzuerkennen und die Unterglasproduktion gezielt einzubeziehen.
Die verfügbaren Mittel sollten dort ankommen, wo die Belastungen durch Energie- und Düngemittelkosten tatsächlich anfallen.

Nur so kann die Maßnahme einen wirksamen Beitrag zur Stabilisierung der gartenbaulichen Produktion leisten.
Quelle: ZVG
Veröffentlichungsdatum: 27.07.2026
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