ZVG: CO₂-Bepreisung im Gartenbau - Koalitionszusage jetzt umsetzen
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) fordert, die zentrale Frage der CO₂-Bepreisung im Gartenbau ab 2028 endlich zu lösen und den Koalitionsvertrag umzusetzen. Zwar wird im Referentenentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) der CO₂-Preis für das Jahr 2027 stabilisiert.

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Der festgelegte Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Emissionszertifikat schaffe kurzfristig mehr Planungssicherheit für die Unternehmen.
Dennoch bleibt die Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt aufgrund der nationalen Bepreisung bestehen.
„Die Stabilisierung des CO₂-Preises für 2027 ist ein wichtiges Signal für die Betriebe. Entscheidend ist aber die Zeit danach.
Der Gartenbau braucht endlich Klarheit, dass die im Koalitionsvertrag zugesagte Herausnahme der Land- und Forstwirtschaft aus dem ETS 2 nicht durch eine nationale Anschlussbelastung unterlaufen wird“, erklärt der stellvertretende ZVG-Generalsekretär Dr. Hans Joachim Brinkjans.
Der ZVG verweist darauf, dass deutsche Gartenbaubetriebe im europäischen Binnenmarkt im Wettbewerb mit Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten stehen.
Eine ausschließlich nationale CO₂-Bepreisung würde die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Produktion schwächen und Produktionsverlagerungen ins Ausland begünstigen, ohne dass damit ein Klimavorteil verbunden wäre.

„Unsere Betriebe investieren seit Jahren in Energieeffizienz, erneuerbare Wärme und innovative Technologien. Wer den Gartenbau klimafit machen will, muss Investitionen ermöglichen und darf sie nicht durch nationale Sonderlasten erschweren“, so Brinkjans abschließend.
Quelle: ZVG
Veröffentlichungsdatum: 16.07.2026

