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Unlautere Handelspraktiken: BLE rügt EDEKA wegen überlanger Zahlungsziele

15. Juli 2026

Die Bundesanstalt für  Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat nach Hinweisen festgestellt, dass EDEKA mit geschützten Lieferanten überlange Zahlungsziele vereinbart und Waren in den Jahren 2023 und 2024 erst nach mehr als 60 Tagen bezahlt hatte. 

Nach erfolgreichen Ermittlungen und Gesprächen hat EDEKA die Missstände nachweislich behoben. Seitdem gab es keine Beschwerden oder Hinweise mehr.

Nachdem die BLE mehrere Beschwerden und Hinweise von Lieferanten, insbesondere aus der Milch- und Fleischindustrie, zu überlangen Zahlungszielen bei EDEKA erhalten hatte, leitete die BLE zwei Verfahren ein und verlangte sowohl von EDEKA als auch von den Lieferanten Auskunft. 

Dabei ergaben sich konkrete Anhaltspunkte dafür, dass EDEKA in mehreren Fällen überlange Zahlungsziele verwendete und vertragliche Zahlungspflichten nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen erfüllte.

Exemplarisch untersuchte die BLE daraufhin bei zwei Lieferanten von Salamiprodukten die mit EDEKA getroffenen Liefervereinbarungen. 

Mit beiden Lieferanten hatte EDEKA im Dezember 2022 sowie März 2023 Zahlungsziele von mehr als 60 Tagen vereinbart.

Das Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkG) sieht vor jedoch, dass für die vertragsgemäße Lieferung von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen innerhalb von maximal 30 Tagen (für verderbliche Produkte) oder 60 Tagen (für alle anderen Produkte) gezahlt werden muss. 

Die BLE stellte zudem fest, dass EDEKA Rechnungen dieser Lieferanten in zahlreichen Fällen auch erst nach mehr als 60 Tagen beglich. 

Dies betraf insgesamt 245 Rechnungen beider Lieferanten im Zeitraum vom 31. Mai 2023 bis zum 07. März 2024.

EDEKA ändert Verträge und passt Zahlungsverhalten an

EDEKA hat die zwei vorgeworfenen Sachverhalte eingeräumt und um ein Gespräch über die Bereinigung weiterer Verdachtsfälle zu überlangen Zahlungszielen gebeten. 

Die Zahlungsziele hat EDEKA in zahlreichen Verträgen erst nach dem Auskunftsverlangen der BLE rechtskonform angepasst, hält diese jedoch inzwischen auch im aktuellen Zahlungsverkehr ein. 

Seitdem sind bei der BLE keine weiteren Beschwerden oder Hinweise von Lieferanten zu überlangen Zahlungszielen bei EDEKA eingegangen, sodass von weiteren Ermittlungen abgesehen werden kann.

EDEKA kann gegen die Entscheidung klagen

Die Entscheidung der BLE ist noch nicht bestandskräftig. EDEKA kann dagegen Klage erheben, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte.

Eine öffentliche Fassung der Entscheidung ist HIER zu finden. Der Fallbericht ist ebenfalls veröffentlicht.


 

Veröffentlichungsdatum: 15.07.2026

Schlagwörter

unlautere Handelspraktiken, BLE, Edeka, überlange Zahlungsziele