Empörung über Millionen Euro an EU-Agrarsubventionen für die VAE
Die königliche Familie der Vereinigten Arabischen Emirate hat in den vergangenen Jahren mehreren 10 Millionen EUR an europäischen Agrarsubventionen erhalten. Diese waren für Landwirtschaftsbetriebe in Italien, Spanien und Rumänien bestimmt, die der Königsfamilie und einem staatlichen Fonds gehören, so das Flämische Infozentrum für Landwirtschaft und Gartenbau (VILT).
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Die Europäische Kommission erklärt, sie nehme diese Meldungen „zur Kenntnis“ und verweist auf ihren Vorschlag, künftig eine Obergrenze von 100.000 EUR pro Jahr und Betrieb einzuführen.
Die Informationen wurden von dem Journalistenkollektiv DeSmog ans Licht gebracht, das mit der spanischen Zeitung „El Diario“ und dem rumänischen Medium „G4Media“ zusammenarbeitete.
Gemeinsam analysierten sie die Daten tausender Empfänger europäischer Agrarsubventionen aus dem Zeitraum von 2019 bis 2024.
Dabei stießen sie auf 110 Zahlungen mit einem Gesamtwert von über 71 Millionen EUR, die an ein Netzwerk von Unternehmen flossen, welche von der Königsfamilie und einem der Staatsfonds der Emirate kontrolliert werden.
Luzerne als Tierfutter für die Golfstaaten
Konkret handelt es sich um landwirtschaftliche Betriebe in Italien, Spanien und Rumänien. Diese produzieren vorwiegend Luzerne, die als Tierfutter in die Golfstaaten exportiert wird.
Der größte Nutznießer war das rumänische Unternehmen Agricost – ein riesiger Betrieb, der über 57.000 Hektar Land bewirtschaftet, dies entspricht etwa der fünffachen Fläche der Stadt Paris.
Damit gilt Agricost faktisch als das größte Agrarunternehmen Europas. Allein im Jahr 2024 erhielt Agricost Subventionen in Höhe von 10,5 Millionen EUR – mehr als das 1.600-Fache des Betrags, der einem durchschnittlichen europäischen Landwirtschaftsbetrieb zugutekommt.
Dank ihrer Öleinnahmen verfügt die Königsfamilie um Präsident Mohammed bin Zayed Al Nahyan über eines der größten Vermögen der Welt.
Ihr geschätztes Nettovermögen soll sich auf über 320 Milliarden USD belaufen. Laut DeSmog lehnten es sowohl die Familie als auch die beteiligten Unternehmen ab, sich zu den Ergebnissen der Recherche zu äußern.
Gezieltere und begrenzte Förderung?
Die Europäische Kommission hat angekündigt, Kontakt zu den betroffenen Mitgliedstaaten aufzunehmen. „Es ist wichtig zu betonen, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der geteilten Verwaltung unterliegt, dies bedeutet, dass die Kommission nicht direkt in die Auszahlung der Subventionen an die Endbegünstigten eingreift“, merkte eine Sprecherin an. Diese Zuständigkeit liege vielmehr bei den einzelnen Mitgliedstaaten.
„Aus diesem Grund liegen der Kommission weder die Namen der Begünstigten noch die der Eigentümer jener juristischen Personen vor, die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik Unterstützung erhalten“, fügte sie hinzu.
Die Kommission räumt zudem ein, so die Sprecherin, dass die Unterstützung „zielgerichteter“ erfolgen müsse, und zwar „zugunsten jener, die sie am dringendsten benötigen“.
Sie wies darauf hin, dass die Kommission im Rahmen des mehrjährigen Haushaltsplans für den Zeitraum 2028 bis 2034 vorschlage, die Einkommensunterstützung zu reduzieren, wenn die Betriebsgröße wächst, wobei eine Obergrenze von 100.000 EUR pro Jahr und Betrieb gelten solle.
Gegen diesen Vorschlag regt sich jedoch Widerstand unter anderem seitens der Landwirtschaftsverbände sowie von Abgeordneten des Europäischen Parlaments.
Quelle: Vilt.be
Veröffentlichungsdatum: 13.05.2026

