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Anhörung Verpackungsrecht: ZVG pocht auf Nachbesserungen

07. Mai 2026

Der Entwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes zur Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung muss dringend entschlackt werden. Das erklärte Dr. Hans Joachim Brinkjans, stellvertretender Generalssekretär des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag am 6. Mai 2026.


Foto © ZVG

Kritisch sieht der ZVG insbesondere die Ausweitung von Registrierungs-, Nachweis- und Zulassungspflichten auf Verpackungen, die nicht systembeteiligungspflichtig sind – etwa Transportverpackungen. 

Für diese Verpackungen bestehen bereits funktionierende Rücknahme- und Verwertungsstrukturen. 

Die zusätzlichen Pflichten verursachten daher vor allem organisatorischen und finanziellen Aufwand, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Kreislaufwirtschaft zu schaffen.

Auch die geplante Ausweitung der Finanzierung von Abfallreduzierungs- und Präventionsmaßnahmen auf Transportverpackungen bedeute eine erhebliche zusätzliche Kostenbelastung und wird abgelehnt. 

Zudem spricht sich der ZVG gegen eine pauschale Einbeziehung von Transportverpackungen in die Vollständigkeitserklärungen aus. Die bewertet der Verband als überzogen.

Grundsätzlich kritisiert der ZVG die hohe Komplexität der EU-Verpackungsverordnung.

Die Pflichten und deren praktische Umsetzung seien kaum noch verständlich zu kommunizieren, betonte Brinkjans. 

Der angekündigte Bürokratieabbau müsse endlich ernst genommen werden. Dafür seien dringend Änderungen der Verordnung im Rahmen des EU-Omnibus-Prozesses notwendig. 

Der ZVG habe hierzu bereits konkrete Vorschläge vorgelegt.

Veröffentlichungsdatum: 07.05.2026

Schlagwörter

Anhörung Verpackungsrecht, ZVG, Nachbesserungen, Bürokratieabbau