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EU-Mercosur-Freihandelsabkommen vorläufig in Kraft getreten

04. Mai 2026

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten ist am 1. Mai vorläufig in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass die bestehenden Zölle auf viele Waren auf beiden Seiten abgeschafft werden, darunter auch die auf Agrarprodukte, wie das Flämische Infozentrum für Landwirtschaft und Gartenbau (VILT) berichtet. 


Bildquelle: Pixabay

Anfang des Jahres erhielt die Europäische Kommission nach fast 25 Jahren Verhandlung von den Mitgliedstaaten grünes Licht für die offizielle Unterzeichnung des Handelsabkommens mit Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay. 

Das Handelsabkommen schafft eine der größten Freihandelszonen der Welt, die 30 % des globalen BIP und mehr als 700 Millionen Konsumenten umfasst. Die neuen Regeln mit den Mercosur-Staaten sollen es der EU unter anderem ermöglichen, Autos, Maschinen, Wein und Spirituosen zu exportieren. 

Gleichzeitig werden die bestehenden Handelsbeschränkungen für Importe südamerikanischer Agrar- und Lebensmittelprodukte wie Rindfleisch, Geflügel, Zucker, Reis, Honig und Soja schrittweise abgebaut. 
Dies stößt bei vielen europäischen Landwirten auf großes Missfallen, da sie unfairen Wettbewerb befürchten. Laut der EU-Kommission sind die Landwirte jedoch durch ein Paket von Schutzmaßnahmen gut abgesichert. 

Der Vertrag stieß von Anfang an auf heftigen Widerstand der großen Agrarnationen Frankreich und Polen. Auch zahlreiche Mitglieder des Europäischen Parlaments lehnten das Abkommen lange ab. 

Bevor das Europäische Parlament eine endgültige Entscheidung über den Vertrag treffen konnte, legten mehrere Abgeordnete (MEP) dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine Klage auf Rechtmäßigkeit vor. 

Solange der EuGH nicht über die vorgelegten Fragen entschieden hat, kann über den Vertrag nicht abgestimmt werden. Ein Urteil wird frühestens 2027 erwartet.


Quelle: Vilt.be

 

Veröffentlichungsdatum: 04.05.2026

Schlagwörter

EU-Mercosur-Freihandelsabkommen, Vorläufig, Kraft