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Mercosur-Abkommen: Handel ab 1. Mai mit neuen Regeln

26. März 2026

Die Europäische Kommission hat den letzten Verfahrensschritt für das vorläufige Inkrafttreten des Freihandelsabkommens mit dem lateinamerikanischen Handelsblock Mercosur eingeleitet. Die Regeln des Mercosur-Abkommens gelten vorläufig ab dem 1. Mai. 


Bildquelle: Pixabay

Das Handelsabkommen wird ab dem 1. Mai vorläufig zwischen der EU und allen Mercosur-Ländern angewendet, die ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und die EU bis Ende März darüber informiert haben. Dies berichtet das Flämische Infozentrum für Landwirtschaft und Gartenbau (VILT). 

Argentinien, Brasilien und Uruguay haben dies bereits getan. Paraguay hat das Abkommen kürzlich ratifiziert und wird seine Mitteilung voraussichtlich in Kürze senden. 

„Die vorläufige Anwendung stellt sicher, dass die Einfuhrzölle auf bestimmte Produkte ab dem 1. Mai entfallen und dass vorhersehbare Regeln für Handel und Investitionen geschaffen werden“, so die EU-Kommission. 

„Dies ermöglicht es europäischen Unternehmen, Verbrauchern und Landwirten, sofort von den Vorteilen zu profitieren, während sensible Sektoren der EU-Wirtschaft durch starke Garantien geschützt bleiben.“

Die EU- Kommission erklärt, dass die vorläufige Anwendung auch eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Mercosur bei globalen Themen mit Priorität, wie Arbeitsrechten und Klimawandel, gewährleisten soll.
 
EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič: „Wir unternehmen einen wichtigen Schritt, um unsere Glaubwürdigkeit als bedeutender Handelspartner zu demonstrieren.“


Quelle: Vilt.be

 

Veröffentlichungsdatum: 26.03.2026

Schlagwörter

Mercosur-Abkommen, Handel, neue Regeln, gelten, Vorläufig