Belgiens Minister Beenders: „Albert Heijn hat mit der 2+5-Aktion nicht gegen das Gesetz verstoßen“
Albert Heijn hat mit der umstrittenen „2+5 gratis“-Aktion nicht gegen das Gesetz verstoßen. Dies bestätigte der belgische Verbraucherschutzminister, Rob Beenders (Vooruit, sozialdemokratische Partei in Flandern).
Die Aktion von Albert Heijn warf im Einzelhandel große Fragen auf, da der Verkauf mit Verlust gesetzlich verboten ist, so berichtet das Flämische Infozentrum für Landwirtschaft und Gartenbau (VILT).
Beenders ließ den Fall untersuchen, es wurden jedoch keine Rechtsverstöße festgestellt.
Schnäppchenjäger erinnern sich noch gut an den Herbst 2025. Die niederländische Supermarktkette Albert Heijn startete eine beispiellose „2+5 gratis“-Aktion, der der Konkurrent Colruyt folgte.
Auf den ersten Blick ein großer Gewinn für die Verbraucher, doch kritische Stimmen im Einzelhandel merkten an, dass solche Aktionen nicht einfach so stattfinden können.
Michon van Doorn, Leiterin Preisgestaltung & Aktionen bei Colruyt, vermutete bereits vor der Untersuchung, dass Albert Heijn sich rechtlich abgesichert hatte. Aber trotz der Legalität sagte sie, dass es „kostenlos“ immer noch nicht gibt.
„Und damit meine ich nicht unsere Kosten infolge der Preissenkung im Rahmen dieser Werbeaktion. Ich beziehe mich auf die Produktkosten. Die Kosten, die irgendwo in der Lieferkette irgendjemand bezahlt. Der Einzelhändler, der Lieferant, der Produzent, der Kunde? Die Frage ist also: Wie tragbar ist
das?“
Einkaufen in den Niederlanden, verkaufen in Belgien
Die Handelsexpertin Silvie Vanhout von Gondola hatte ebenfalls eine klare Meinung dazu: „Das zerstört den Markt“, erklärte sie.
Sie erläuterte, wie auch Hersteller zu solchen Aktionen beitragen. In Frankreich sind Werbeaktionen mit mehr als 34 % Rabatt aus Gründen des Marktschutzes grundsätzlich nicht zulässig.
Vanhout hegte zudem Zweifel daran, wie Albert Heijn diese Aktion legal durchführen kann. „Albert Heijn darf nicht mit Verlust verkaufen, zumindest nicht, wenn die Einkäufe in Belgien getätigt werden“, so Vanhout.
„Aber sie kaufen in den Niederlanden ein und dort ist es erlaubt, mit Verlust zu verkaufen. Es ist also völlig legal, aber diskussionswürdig.“
Obwohl die Untersuchung bei Albert Heijn keine Unregelmäßigkeiten ergab, erklärte Minister Beenders in einer Pressemitteilung, er wolle weiterhin wachsam bleiben, um sicherzustellen, dass die Werbeaktionen nicht letztendlich zu höheren Supermarktpreisen führen.
„Ich möchte vermeiden, dass hohe Rabatte auf bestimmte Produkte durch heimliche Preiserhöhungen bei anderen Produkten im Laden kompensiert werden. Die Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass Werbeaktionen fair und transparent sind“, so Beenders.
Quelle: Vilt.be
Veröffentlichungsdatum: 18.03.2026

