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DFHV: Fachgespräch mit BUKEA Hamburg

02. März 2026

Immer wieder kommt es bei der Einfuhr von Bio-Erzeugnissen zu Verzögerungen und Problemen, die bereits sowohl bei Importeuren als auch bei den Erzeugern in den Drittländern zu einem hohen Level an Frustration geführt haben, berichtet der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) in seinem Newsletter.

Um auf eine möglichst praxisgerechte und bürokratiearme Umsetzung Regelungen der EU-Öko- Verordnung hinzuwirken, trafen sich auf Einladung des Vereins Hamburger Spediteure e. V. (VHSp) die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) zusammen mit Hamburger Spediteuren und dem DFHV. 

In einem offenen und konstruktiven Dialog wurden Hintergründe und Konsequenzen bestimmter Problemstellungen bei der Einfuhr von verderblichen Bio-Erzeugnissen besprochen und nach Lösungen gesucht.

Unter anderem wurden der Umgang mit verspätet ausgestellten Öko- Kontrollbescheinigungen, Gewichtsabweichungen bei Bananen, Anforderungen an Nachweisdokumentationen sowie die Kontrollaktivitäten der BUKEA thematisiert. 

Insbesondere eine EU-Regelung betreffend verspätet ausgestellten Kontrollbe- scheinigungen führt in der Praxis oft zu der unerträglichen Konsequenz, dass Ware, deren Biointegrität nicht in Frage gestellt ist, aufgrund formeller Mängel ihren Biostatus verliert. 

Einigkeit zwischen Wirtschaft und BUKEA herrschte darüber, dass eine Anpassung der EU-Öko-Verordnung in diesem Punkt dringend notwendig ist und man sich bei der anstehenden Überarbeitung des Rechtsaktes gemeinsam dafür einsetzen wird.

 

Quelle: DFHV

Veröffentlichungsdatum: 02.03.2026

Schlagwörter

DFHV, Fachgespräch, BUKEA Hamburg