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Asprocan fordert Spanien zur Angleichung der Pflanzenschutzbestimmungen bei Importen auf

14. Januar 2026

Die Bananenerzeuger der Kanarischen Inseln fordern Spanien auf, dem Beispiel Frankreichs zu folgen und Maßnahmen zu ergreifen, die die Bedingungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei Importen angleichen, berichtet FyH.es.


Bildquelle: Pixabay

Der Verband der Bananenerzeugerorganisationen der Kanarischen Inseln (Asprocan) hat die spanische Regierung aufgefordert, Maßnahmen zu fördern, die sicherstellen, dass aus Drittländern importierte Agrarprodukte denselben Pflanzenschutzbestimmungen entsprechen, wie für die europäische Produktion angewendet werden. 

In diesem Zusammenhang fordert Asprocan Spanien in einer Erklärung auf, dem kürzlich von Frankreich eingeschlagenen Kurs dahingehend zu folgen, nachdem dieses ein Dekret verabschiedet hatte, das die Einfuhr, das Inverkehrbringen und den Vertrieb von Lebensmitteln aus Drittländern aussetzt, die Rückstände von in der EU verbotenen Stoffen enthalten.

Der Organisation zufolge basiert diese Forderung auf einem technischen Bericht, den sie im vergangenen September dem Pflanzenschutzdienst des Landwirtschaftsministeriums vorgelegt hat, der die geltenden europäischen Vorschriften für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei der Produktion von Bananen analyseirt, die für den Gemeinschaftsmarkt bestimmt sind.

Laut Asprocan zeigt diese Studie, dass aus Drittländern importierte Bananen Rückstände von bis zu 9 Substanzen enthalten können, die in der EU aus gesundheitlichen oder Umweltgründen verboten sind. 

Der Import dieser Substanzen ist jedoch weiterhin legal, solange die festgelegten Höchstmengen für Rückstände (MRL) nicht überschritten werden.

Der Verband erklärte, dass diese Situation dadurch entsteht, dass ein Wirkstoff zwar in der EU verboten ist, aber dennoch einen für importierte Produkte zulässigen Höchstmengengrenzwert aufweisen kann. Dies ermöglicht es Drittländern, den Wirkstoff weiterhin zu verwenden und die Früchte auf dem europäischen Markt zu vermarkten.


Quelle: FyH.es

 

Veröffentlichungsdatum: 14.01.2026

Schlagwörter

Asprocan, Spanien, Angleichung, Pflanzenschutzbestimmungen