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Der VSSE informiert über die Änderung der UNECE-Norm Spargel: Zulässige Länge ist auf 24 cm erhöht worden

06. Februar 2024

Spargelstangen bis zu 24 cm Länge verringern Lebensmittelverschwendung und steigern die nachhaltige regionale Produktion FFV-04 erhöht worden. Bereits ab der kommenden Spargelsaison kann der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) die längeren Spargelstangen vermarkten.

„Wir begrüßen es, wie schnell unsere Forderung nach einer Änderung der UNECE-Norm umgesetzt wurde, und freuen uns, dass die längeren Spargelstangen nun auch über den LEH vermarktet und so Spargelschnittabfälle deutlich reduziert werden können. In der Direktvermarktung waren die bisherigen Erfahrungen auf längere Spargelstangen durchweg positiv“, erklärt Jürgen Schulze, Spargelanbauberater vom Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände e.V.

Spargel
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Die Änderung der UNECE-Norm auf 24 cm ist ein wesentlicher Beitrag zur regionalen nachhaltigen Spargelproduktion, da der Einsatz wichtiger und begrenzter Ressourcen, wie beispielsweise Wasser, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, in der Produktion deutlich reduziert wird. Neben der Reduktion der Lebensmittelverschwendung und mehr Nachhaltigkeit in der Spargelproduktion können Erzeuger so auch das regionale Spargelangebot im Lebensmitteleinzelhandel weiter verbessern.

Das Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände e.V. weist darauf hin, dass die Verlängerung auf 24 cm für alle Klassen gilt, und dass die UNECE-Norm aktuell nur in der englischen Version geändert wurde: https://unece.org/sites/default/files/2023-12/FFV-04_Asparagus_2023_e.pdf

Weitere Informationen unter: https://netzwerk-spargelbeeren.de/

Veröffentlichungsdatum: 06.02.2024

Schlagwörter

Spargelstangen, Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände, UNECE-Norm