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BGA: Europäisches Lieferkettengesetz

18. April 2023

Gemeinsam mit neun weiteren Verbänden der AG Mittelstand hat unser Dachverband BGA am 13. März 2023 einen Brief an alle deutschen Abgeordneten des deutschen Parlamentes in meinungsgebenden Ausschüssen zur geplanten Europäischen Lieferkettenrichtlinie versendet. Ende April wird der federführende Rechtsausschuss über die Richtlinie abstimmen, im Mai soll dann die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments folgen.

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Die derzeitigen Entwicklungen zeigen, dass die Position des Parlamentes den Vorschlag der Kommission deutlich verschärfen wird. Bereits der Kommissionsvorschlag geht in vielerlei Hinsicht über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus und wird auch die Fruchthandelsunternehmen vor erhebliche zusätzliche Herausforderungen stellen, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).

In dem Brief an die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament wurden drei wesentliche Punkte gefordert.

1. Konformitätsvermutung für Produkte, die innerhalb der EU bezogen werden. Die Mitgliedstaaten und die europäischen Institutionen verfügen über die entsprechenden legislativen und exekutiven Mittel, um Menschenrechts- und Umweltstandards festzulegen und durchzusetzen. Es wäre unverhältnismäßig, private Unternehmen mit zusätzlichen Pflichten zu belasten.
2. Eine vollständige KMU-Ausnahme, mindestens auf dem Niveau des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
3. Die Kredite an KMU sollten ausgenommen und die Einordnung des Finanzsektors als Hochrisikosektor gestrichen werden.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 3/2023

Veröffentlichungsdatum: 18.04.2023

Schlagwörter

DFHV, Europa, Lieferkettengesetz