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Notfallzulassung für Anwendung von Fonganil Gold gegen Falschen Mehltau an Tomatenjungpflanzen Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

09. Februar 2022

Zur Bekämpfung von Falschem Mehltau an Tomatenjungpflanzen im Gewächshaus hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) erlassen.

Bildquelle: Shutterstock.com Tomaten
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Im Zuge der auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilten Notfallzulassung ist die Anwendung von Fonganil Gold im Zeitraum vom 2. Februar bis zum 1. Juni 2022 zulässig.

Weitere Informationen zu dieser sowie zu allen weiteren aktuell geltenden Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel finden Sie auf der Internetseite des BVL.

 

 

Veröffentlichungsdatum: 09.02.2022

Schlagwörter

Kontrolle, Laboranalysen, gemüse, Notfallzulassung, Fonganil Gold, Falschen Mehltau, Tomaten, Jungpflanzen