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Vier EU-Verordnungen zu RHGs im April

17. Mai 2021

Im April 2021 hat die EU-Kommission insgesamt vier Verordnungen zu Änderungen von Rückstandshöchstgehalten (RHG) veröffentlicht. Die Verordnung (EU) 2021/590 betrifft RHG-Anhebungen für insgesamt 13 verschiedene Wirkstoffe, unter anderem Aclonifen, Boscalid, Etofenprox. Die neuen RHG gelten bereits ab dem 3. Mai 2021, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).

Bildquelle: Shutterstock.com Pflanzenschutz
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Mit der Verordnung (EU) 2021/616 wurden die RHG für sechs verschiedene Wirkstoffe abgesenkt, darunter Benalaxyl, Dichlorbenil und Pyridabyl. Die Verordnung (EU) 2021/618 betrifft sowohl Anhebungen als auch Absenkungen der RHG für insgesamt vier Wirkstoffe, unter anderem Diclofop und Fluopyram. Bei beiden Verordnungen gelten die neuen RHG ab dem 6. November 2021.

Für weitere fünf Wirkstoffe erfolgten diverse RHG-Änderungen mit Verordnung (EU) 2021/644. Hier gelten die neuen RHG erst ab 10. November 2021. Details zu den jeweiligen Änderungen erhalten die DFHV-Mitglieder über einen separaten QM-Verteiler.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 4/2021.
 

Veröffentlichungsdatum: 17.05.2021

Schlagwörter

EU, Verordnungen, RHG, April