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EU-Verordnung legt verbindliche Höchstgehalte für Perchlorat fest Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

04. Juni 2020

Am 25. Mai 2020 hat die Europäische Kommission (EU) die Verordnung 2020/685 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Perchlorat veröffentlicht. Damit gelten ab dem 1. Juli 2020 verbindliche Höchstgehalte für Perchlorat.

Bildquelle: Shutterstock.com Courgette kuerbis
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Die neuen Höchstgehalte für Obst und Gemüse sind wie folgt definiert:

Obst und Gemüse: 0,05 mg/kg
Ausgenommen hiervon sind:

Cucurbitaceae und Grünkohl: 0,10 mg/kg
Blattgemüse und frische Kräuter: 0,50 mg/kg

Die im Anhang der Verordnung ((EG) Nr. 1881/2006) aufgeführten Lebensmittel, die vor dem 1. Juli 2020 rechtmäßig in Verkehr gebracht werden, dürfen bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum weiter vermarktet werden.

Detaillierte Informationen zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Perchlorat in bestimmten Lebensmitteln finden Sie hier.
 

 

Veröffentlichungsdatum: 04.06.2020

Schlagwörter

QS, EU, Verordnung, Höchstgehalte, Perchlorat, QS Qualität und Sicherheit GmbH