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Deutsche Regelung zur Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken in Schutzgebieten genehmigt

Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung in Höhe von 648 Millionen Euro genehmigt, um nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken in Schutzgebieten zu fördern. Sie steht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang. Die Regelung soll Landwirte für zusätzliche Kosten und Einkommensverluste entschädigen, die sich aus dem Nutzungsverbot bestimmter Erzeugnisse in Gebieten ergeben, die unter besonderem Schutz zur Erhaltung der biologischen Vielfalt stehen.

Bildquelle: Shutterstock.com Anbau
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Im Rahmen der Regelung werden die Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen an Unternehmen aller Größenordnungen gewährt, die im primären Agrarsektor tätig sind und in den in der Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie beschriebenen Gebieten arbeiten. Die Höhe der Beihilfe entspricht den entstehenden Mehrkosten und Einkommensverlusten pro Hektar und basiert auf Durchschnittswerten von Preisen und Erträgen für die Geschäftsjahre 2016/17 bis 2020/21. Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027.

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Quelle: EU-Aktuell

Veröffentlichungsdatum: 20. Dezember 2022