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Pflanzenschutzmittel BANK – Teilwiderruf der Zulassung für Anwendung an trockenen Hülsenfrüchten

Am 21. Dezember 2021 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung des Pflanzenschutzmittels BANK für die Anwendung gegen Insekten an Hülsenfrüchten (Anwendungs-Nr. 00A494-00/00-002) widerrufen.

Bildquelle: Shutterstock.com Pflanzenschutzmittel
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Bedingt durch den Teilwiderruf ist damit dieAnwendung für das Pflanzenschutzmittel BANK (Wirkstoffe: Piperonylbutoxid, Deltamethrin) an Hülsenfrüchten ab sofort nicht mehr zulässig. Der Teilwiderruf, über den das BVL in einer am 5. Januar 2022 veröffentlichten Fachmeldung informierte, erfolgte auf Antrag des Zulassungsinhabers.

Weitere Informationen zu dieser Fachmeldung sowie zu weiteren widerrufenen bzw. ruhenden Pflanzenschutzmittel-Zulassungen finden Sie auf der Webseite des BVL.

Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

Veröffentlichungsdatum: 17. Januar 2022