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Deutsche Umwelthilfe deckt systematisches Behördenversagen bei der Zulassung von Pestiziden auf

Deutsche Umwelthilfe deckt systematisches Behördenversagen bei der Zulassung von Pestiziden auf und geht genauso systematisch auf dem Klageweg dagegen vor.

Bildquelle: Shutterstock.com Pestiziden
Bildquelle: Shutterstock.com

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) deckt auf, dass sowohl das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als auch die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei der Zulassung und Genehmigung von Pflanzengiften seit Jahren versagen.

Ein alarmierendes Negativbeispiel ist das Herbizid Gardo Gold, das den Wirkstoff S-Metolachlor enthält. Produkt und Wirkstoff wurden auf der Grundlage des alten und nach heutigen Standards weniger ambitionierten Pflanzenschutzrechts im Jahr 2005 zugelassen und genehmigt. Seitdem ist keine Neubewertung der Risiken für Umwelt und Verbraucher erfolgt. Stattdessen wird die im Jahr 2015 abgelaufene Zulassung nun schon seit sieben Jahren ohne jegliche Risikobewertung erneuert – trotz neuer Erkenntnisse unter anderem zur Kontamination des Grundwassers durch potenziell gesundheitsschädliche Stoffe.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat das BVL schon vor Jahren auf eine bedenkliche Grundwasserverschmutzung durch Abbauprodukte von S-Metolachlor hingewiesen und eine Überprüfung der Zulassungen für Mittel mit diesem Wirkstoff gefordert. Zuletzt hat die EFSA im Februar 2023 verkündet, dass S-Metolachlor unter anderem aufgrund der Verschmutzung des Grundwassers durch potenziell krebserregende Stoffe äußerst bedenklich ist. Frankreich hat daraufhin unverzüglich sämtliche bestehenden Zulassungen S-Metolachlor-haltiger Pflanzenschutzmittel aufgehoben, um das Grund- und Trinkwasser und die Verbraucher zu schützen. Das BVL als zuständige deutsche Behörde hat hingegen immer noch nicht reagiert. S-Metolachlor-haltige Mittel sind in Deutschland trotz nachweislicher Risiken unverändert auf dem Markt und werden angewendet. Die DUH hat daher beim BVL die Aufhebung der Zulassungen S-Metolachlor-haltiger Mittel beantragt und Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht.

Quelle: DUH

Veröffentlichungsdatum: 21. September 2023