Artikel lesen

Bundestagsdebatte über fairen Handel

Deutscher Raiffeisenverband mahnt mehr Schutz für alle Lieferanten an

„Fairness ist nicht verhandelbar. Wer den Schutz durch die Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken genießt und wer nicht, das darf nicht an Umsatzgrenzen festgemacht werden“, macht Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), deutlich. Er hofft daher auf die in dieser Woche beginnenden Beratungen im Bundestag zur UTP-Richtlinie.

Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV). Foto © DRV
Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV). Foto © DRV

Bundestagsdebatte über fairen Handel

Gerade die vielfältigen Proteste der vergangenen Wochen hätten sehr deutlich vor Augen geführt, wie schwierig die finanzielle Situation auf vielen Höfen ist. „Die Umsetzung der UTP-Richtlinie ist für die Stärkung der Position der genossenschaftlichen Unternehmen, deren Mitglieder die landwirtschaftlichen Erzeuger sind, in der Lieferkette ein wichtiger Schritt, reicht aber nicht aus. Neben der Umsatzgrenze sollten auch die Listen der grauen und schwarzen Verbote überprüft werden. Wir setzen uns dafür ein, dass alle bisher grauen Verbote in schwarze umgewandelt werden. Das sorgt für größeren Schutz“, so Holzenkamp.

Der Raiffeisenverband fordert darüber hinaus, eine Umkehr der Beweislast. „Der Käufer ist leicht in der Lage, bei begründetem Verdacht nachzuweisen beziehungsweise zu bestätigen, dass er beispielsweise Zahlungsfristen eingehalten, verderbliche Lebensmittel nicht kurzfristig abbestellt, keine einseitigen Vertragsänderungen diktiert oder keinen Druck ausgeübt hat. Obliegt dem Käufer die Aufgabe, sein redliches Verhalten nachzuweisen, wird auch das Problem der Nennung von Ross und Reiter entschärft“, erläutert Holzenkamp.

Eine nationale Evaluierung hält der DRV-Präsident für zwingend notwendig. Sie sollte im Gesetz verankert werden. Holzenkamp: „Sollten beispielsweise nur wenige Beschwerden eingehen, so muss die Ursache hierfür überprüft werden, denn das muss nicht daran liegen, dass keine Verstöße erfolgen.“

Der Deutsche Raiffeisenverband hat zur UTP-Richtlinie eine Stellungnahme verfasst. Diese ist in Internet unter raiffeisen.de zu finden.

Quelle: DRV

 

Veröffentlichungsdatum: 26. Januar 2021