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LAVES: Aufgeschnittene Melonen mit Keimen belastet?

Melonen sind gesund, erfrischend und kalorienarm. Melonen werden im Einzelhandel als ganze Frucht oder in Teile bzw. in Würfel geschnitten angeboten. Doch sind diese Früchte dadurch auch anfälliger für eine Keimbelastung? Dieser Frage ist das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover (LVI) des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) nachgegangen.

Bildquelle: Shutterstock.com melonen
Bildquelle: Shutterstock.com

In diesem Jahr wurden bisher zehn Proben aufgeschnittener Melonen insbesondere auf krankmachende Keime, wie Salmonellen und Listerien, untersucht. Das Ergebnis: in keiner Probe wurden krankmachende Keime nachgewiesen.

Auf rauer Melonenschale haften Keime besonders gut und können beim Anschneiden auf das Fruchtfleisch gelangen. In den vergangenen Jahren waren aufgeschnittene Melonen auch Ursache für lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche. In Deutschland konnte 2012 erstmals ein überregionaler Salmonellenausbruch auf den Verzehr von Wassermelonen zurückgeführt werden, mindestens fünf Bundesländer waren betroffen.

Die aktuellen mikrobiologischen Ergebnisse sind erfreulich. Dennoch ist grundsätzlich von einer potenziellen Gefahr durch krankmachende Keime bei verarbeiteten Melonen, die zu den leicht verderblichen Lebensmitteln gehören, auszugehen. Im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes werden die Untersuchungen fortgeführt.

Rückblick: Insgesamt 69 Proben geschnittener Melonen sind in den Jahren 2016 bis 2020 im LVI Braunschweig untersucht worden. Das Ergebnis: lediglich eine Probe, die bereits matschig war und säuerlich roch, wurde als nicht mehr zum Verzehr geeignet beurteilt. Außerdem wurden darin hohe Keimgehalte festgestellt. In 15 Fällen wurden die geschnittenen Melonen im Einzelhandel ungenügend oder nicht gekühlt gelagert.

Weitere ausführliche Informationen unter www.laves.niedersachsen.de

Quelle: LAVES - Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Veröffentlichungsdatum: 05. August 2020