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GLOBALG.A.P. Notfallverfahren zur Zertifikatsverlängerung Aufgrund der Coronavirus-Pandemie

Aufgrund von Bewegungs-/Reisebeschränkungen innerhalb einiger Regionen, die von den Regierungen aufgrund des Coronavirus verhängt wurden, können anstehende GLOBALG.A.P. Kontrollen/Audits gegebenenfalls verschoben werden.

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"Wir bei GLOBALG.A.P. sind tief besorgt über den Ausbruch und die rasche Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), und werden weiterhin staatliche und andere externe Empfehlungen verfolgen, um die mit dem Virus verbundenen Risiken zu bewerten. Wir wollen unseren Teil dazu beitragen, die Verbreitung des Virus zu verhindern, uns gegenseitig zu schützen und außerdem dafür sorgen, dass unsere Mitglieder weiterhin Zugang zu Produkten aus zertifizierten Betrieben haben."

GLOBALG.A.P. Zertifikate können, wie bereits beim aktuellen System zulässig, um bis zu 4 Monate verlängert werden.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie führt GLOBALG.A.P. eine vorübergehende Regelung ein: eine Zertifikatsverlängerung von maximal 8 Monaten, um den Zertifizierungsstellen die Möglichkeit zu geben, die Vor-Ort-Kontrollen/-Audits im Bedarfsfall zu verschieben. Voraussetzung für eine Verlängerung um mehr als 4 Monate ist eine abgeschlossene Fernkontrolle/ein abgeschlossenes Fern-Audit. Während des Verlängerungszeitraums muss eine reguläre Vor-Ort-Kontrolle bzw. ein reguläres Vor-Ort-Audit erfolgen.

Verlängerte Zertifikate werden als gültig anerkannt.

Die Zertifizierungsstellen haben detaillierte Anweisungen für die Umsetzung dieser vorläufigen Regeln erhalten. Für weitere Informationen zu diesen Verfahren wenden Sie sich bitte an customer_support@globalgap.org.

GLOBALG.A.P. wird die wichtigsten Beteiligten (Zertifizierungsstellen, Einzelhändler, Produzenten und Handelsunternehmen) weiterhin regelmäßig informieren und beraten, um sicherzustellen, dass die Produzenten ihren Zertifizierungsstatus und die Integrität des GLOBALG.A.P. Zertifizierungsprozesses aufrechterhalten können.

Bitte laden Sie das vollständige Dokument zum Notfallverfahren hier herunter.

Quelle: GLOBALG.A.P. c/o FoodPLUS GmbH

Veröffentlichungsdatum: 20. März 2020