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Gerichtsurteil zur Düngeverordnung: Bayern setzt auf Drei-Schritte-Plan für neues Düngerecht

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung setzt Bayern auf ein strukturiertes gemeinsames Vorgehen der Länder mit dem Bund. 

Das Gericht hatte festgestellt, dass die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage der Düngeverordnung mangels hinreichender Regelungsdichte nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. 

Die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung – und damit die bestehende Ausweisung der roten und gelben Gebiete - wurde deshalb für unwirksam erklärt.

Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber betont, wie wichtig jetzt Verlässlichkeit für die Landwirtschaft ist: „Unsere Bäuerinnen und Bauern stehen jeden Tag im Stall und auf dem Acker. 

Sie brauchen eine klare Perspektive, keine kleineren Korrekturen. Wir müssen dafür sorgen, dass sie weiterhin mit gutem Gewissen in ihre Höfe und Flächen investieren können.“ In einer Mitteilung stellte Kaniber einen Drei-Schritte-Plan Bayerns vor:

Erstens: Gespräche mit der Europäischen Kommission – Vertragsverletzungsverfahren vermeiden

Sie habe Bundesminister Alois Rainer gebeten, zeitnah die Abstimmung mit der EU-Kommission voranzutreiben. „Deutschland ist an einer Lösung dran. Gemeinsam wollen wir verhindern, dass ein neues Vertragsverletzungsverfahren auf uns zukommt. Da ziehen wir an einem Strang.“

Zweitens: Bund und Länder gemeinsam an einen Tisch

Das neue Düngerecht müsse auf einem stabilen Fundament stehen – fachlich wie politisch. „Wir brauchen eine Regelung, die von einer breiten Mehrheit getragen wird“, so Kaniber. 

„Nur wenn die Länder, die Landwirtschaft und die relevanten Verbände früh und umfassend eingebunden sind, entsteht ein Recht, das langfristig Bestand hat. Das schafft die Planungssicherheit, die unsere Landwirte verdienen. Um die aktuell vorliegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts umzusetzen, sollten wir den Mut haben, das Düngerecht auch neu zu denken.“

Drittens: Eine solide Reform mit klarer Verursachergerechtigkeit

Die Landwirtschaftsministerin betont: „Wer nachweislich grundwasserschonend wirtschaftet, muss von Bürokratie und Auflagen entlastet werden. Die Reform soll konsequent Verursachergerechtigkeit berücksichtigen. Wenn Landwirtinnen und Landwirte jetzt schon nachweislich erhebliche Vorleistungen für den Gewässerschutz erbringen, dürfen sie nicht pauschal belastet werden. So stärken wir die Betriebe und schützen gleichzeitig unser Trinkwasser.“

Bayern werde seine Expertise aktiv mit eigenen Vorschlägen einbringen. Kaniber abschließend: „Unsere Betriebe tragen Tag für Tag zur Versorgung und zur Pflege unserer Heimat bei. Sie verdienen ein Düngerecht, das sie stark macht – und uns alle schützt.“


Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF)

Veröffentlichungsdatum: 29. Oktober 2025