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„Kritik des Deutschen Bauernverbandes bestätigt“

DBV-Präsident Rukwied zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Roten Gebieten

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausweisung der sogenannten Roten Gebiete ist aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) eine klare Bestätigung der Kritikpunkte der Landwirtinnen und Landwirte. 


Bildquelle: Pixabay

„Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausweisung der sogenannten Roten Gebiete in Bayern für unwirksam erklärt und damit zentrale Kritikpunkte aus der Landwirtschaft bestätigt. Seit Jahren bemängeln wir gemeinsam mit unseren Landesbauernverbänden die Messstellennetze sowie die fachliche Grundlage der Ausweisung der Roten Gebiete“, betont DBV-Präsident Joachim Rukwied.

„Der DBV weist seit Langem auf die weitreichenden Folgen der strengen Auflagen in den sogenannten Roten Gebieten hin und auf die Notwendigkeit nachvollziehbarer Kriterien sowie einer differenzierteren Herangehensweise“, so Rukwied. Das Bundesverwaltungsgericht urteilt, dass die rechtlichen Grundlagen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts auf Eigentum und der Berufsfreiheit genügen. 

„Das Gericht sendet damit ein deutliches Signal an den nationalen Gesetzgeber. Jetzt ist der Bund gefordert, unverzüglich die rechtlichen Grundlagen zu ändern und klarer darzulegen, welche Gebiete auf welcher Grundlage als Rotes Gebiet eingestuft und wie diese im Sinne der Verhältnismäßigkeit eng abgegrenzt werden“, erklärt Rukwied.

Der DBV fordert zudem, dass die Bundesregierung jetzt umgehend den Auftrag des Koalitionsvertrages umsetzt und im Sinne der Verursachergerechtigkeit Vereinfachungen für Betriebe in Roten Gebieten schafft. 

„Es ist wichtig, dass die Regelungen stärker differenziert werden und dass Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften, nicht unnötig belastet werden“, unterstreicht Rukwied. 

Der DBV wird sich weiterhin mit Nachdruck für eine praxisnahe und verhältnismäßige Ausgestaltung der Düngeregelungen einsetzen, die nicht nur dem Gewässerschutz dienen, sondern auch praxistauglich und von den Betrieben leistbar sind.

 

Quelle: DBV

 

Veröffentlichungsdatum: 29. Oktober 2025