Die Öko-Regelungen – also jene einjährigen Maßnahmen, durch die konventionelle wie Bio-Betriebe für freiwillige Umweltleistungen honoriert werden – sollen vereinfacht und attraktiver werden.
Dazu hat der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, dem Bundeskabinett heute die „Fünfte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung“ zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Bundesminister Rainer: „Wir schaffen weiter Anreize statt Auflagen: Die Öko-Regelungen werden weiter vereinfacht und die Prämien erhöht, besonders bei Agroforst soll es deutlich mehr Geld geben. Damit zahlt es sich künftig noch stärker aus, freiwillig mehr für die Umwelt oder den Artenschutz zu wirtschaften.“

Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung sind bei den Direktzahlungen unter anderem folgende Änderungen vorgesehen:
- Bei gekoppelten Direktzahlungen werden Meldepflichten vereinfacht: Die Kennzeichnung und Registrierung von Mutterkühen, -schafen und -ziegen sind künftig spätestens am letzten Tag des Haltungszeitraums zu erfüllen.
- Bei der Öko-Regelung 1a (Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität): Für Weinbaubetriebe entfällt die 10-Hektar-Schwelle für die Inanspruchnahme der 1-Hektar-Regelung, denn viele Weinbaubetriebe verfügen über 10 oder weniger Hektar Ackerland. Somit können sie künftig den höchsten Einheitsbetrag für einen ganzen Hektar Maßnahmenfläche erhalten.
- Änderung bei Öko-Regelung 1b und c (Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland/in Dauerkulturen): In den Saatgutmischungen können auch weitere Arten über die vorgegebene Blühliste hinaus enthalten sein, so dass die Verwendung etablierter Saatgutmischungen ermöglicht wird.
- Änderung bei Öko-Regelung 1d (Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland): Es wird klargestellt, dass auf den Altgrasstreifen oder -flächen nur in jedem zweiten Jahr eine landwirtschaftliche Tätigkeit stattfinden muss, was den Aufwand für Landwirtinnen und Landwirte verringert und der Biodiversität zugutekommt.
- Erhöhung von Prämienstufen bei Öko-Regelung 1d: Die erste Prämienstufe der Öko-Regelung 1d wird von 900 auf 1 000 Euro/Hektar und die zweite von 400 auf 450 Euro/Hektar angehoben, um die Attraktivität dieser Öko-Regelung zu erhöhen.
- Erhöhung der Prämie bei Agroforst: Der geplante Einheitsbetrag wird von 200 auf 600 Euro/Hektar Gehölzfläche erhöht, um die Attraktivität der Öko-Regelung zu steigern.
- Änderung bei Öko-Regelung 4 (Extensivierung des Dauergrünlands): Analog zur Regelung für Lämmer bei Schafen und Ziegen werden zur Vereinfachung bei der Anwendung des Großviehberechnungsschlüssels Kälber von Dam- und Rotwild von den angegebenen Großvieheinheiten für die Kategorien Damwild und Rotwild mitumfasst sein.
Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Quelle: BMLEH
Veröffentlichungsdatum: 09. Oktober 2025