Artikel lesen

BMLEH warnt zum Ferienstart vor Einschleppung des Japankäfers

Sommerzeit ist Reisezeit – doch mit Koffern, Campingzubehör oder Pflanzen kann ein ungewollter Gast mitreisen: der Japankäfer. Das kleine Insekt mit goldgrünem Halsschild ist kaum größer als eine Kaffeebohne, kann aber riesige Schäden anrichten. 


Foto © BMLEH

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) bittet Reisende zum Start der Ferienzeit um Achtsamkeit – und darum, keine Pflanzen, keine Erde, keine Samen oder Rollrasen aus dem Urlaub mitzubringen, vor allem aus Norditalien oder der Südschweiz.

Als blinder Passagier im Urlaubsgepäck kann der Japankäfer zu einem echten Problem für die heimische Landwirtschaft, Gärten und Wälder werden. 

Wer Koffer, Auto oder Campingausrüstung kontrolliert, hilft mit, hiesige Pflanzen, Natur und Ernten zu schützen.

Der Japankäfer (Popillia japonica) stammt ursprünglich aus Ostasien und wurde 2014 erstmals auf dem europäischen Festland entdeckt. 

Seither breitet er sich in Süd- und Mitteleuropa aus; inzwischen gibt es Funde nahe der deutsch-schweizerischen Grenze. Noch ist er in Deutschland nicht heimisch – das soll auch so bleiben.

Hintergrund:

Umfangreiche Materialien zum Japankäfer wie ein Flyer, ein Plakat und eine Postkarte sowie Informationen zur Meldung eines Verdachts finden Sie auf der BMLEH-Webseite.

Die Larven des Käfers leben im Boden und schädigen dort Wurzeln, die erwachsenen Käfer fressen Blätter, Blüten und Früchte von über 400 Pflanzenarten vom Apfelbaum über Weinreben bis zum Kirschlorbeer. 

Besonders gefährlich: Der sogenannte "Skelettierfraß", bei dem nur das Blattgewebe zwischen den Adern gefressen wird. Ganze Pflanzen können dabei eingehen.

Die Verbreitung erfolgt häufig unbemerkt – etwa über Erde oder Substrat von getopften Pflanzen, in Topfballen oder im Campinggepäck. 

Darum gilt: Keine Erde oder Pflanzen aus befallenen Gebieten mitbringen. Und vor der Heimfahrt Auto, Koffer oder Campingmaterialien kontrollieren.

Ein Befall oder Verdacht kann dem Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes gemeldet werden – am besten mit Foto oder mit einem sicher verpackten Exemplar des Käfers.

Veröffentlichungsdatum: 23. Juli 2025