Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) bekräftigt seine Forderung, die Landwirtschaft vom neuen europäischen Emissionshandel (ETS2) ausdrücklich herauszunehmen.
In seiner Stellungnahme zur laufenden Novellierung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) mahnt der ZVG eine zügige Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und des BEHG an.
Derzeit werden die Rahmenbedingungen für die CO2 -Versteigerungsregeln im Jahr 2026 sowie für die künftige nationale Ausgestaltung der CO₂-Bepreisung über das Jahr 2027 hinaus vorbereitet.
Die frühere Bundesregierung hatte entschieden, landwirtschaftliche Brennstoffe in den ETS2 einzubeziehen. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Legislaturperiode wurde jedoch vereinbart, von dieser Opt-in-Regelung für die Landwirtschaft keinen Gebrauch zu machen.
Bereits die derzeitige Belastung durch das nationale Brennstoffemissionshandelssystem (BEHG) sei für viele Betriebe deutlich spürbar, betont der ZVG.
Aufgrund eingeschränkter Möglichkeiten zur Umstellung auf erneuerbare Energien und begrenztem Potenzial zur weiteren Effizienzsteigerung sei die Steuerwirkung der CO₂-Bepreisung nur eingeschränkt wirksam.
Eine zusätzliche Belastung durch den ETS2 würde nach Einschätzung der Branche die wirtschaftliche Tragfähigkeit vieler Betriebe gefährden und so keine neuen Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen.
Stattdessen sind verstärkte Forschungsanstrengungen nötig, die in der Weiterentwicklung des Maßnahmenpakets Zukunft Gartenbau klar adressiert werden.
Quelle: ZVG
Veröffentlichungsdatum: 14. Juli 2025