Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die Einstufung als überragend öffentliches Interesse für den Ausbau digitaler Netze ausdrücklich. Die entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes hat der Bundestag am 24. Juni verabschiedet und der Bundesrat am 11. Juli 2025 zugestimmt.
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„Ob Bewässerungsroboter auf dem Friedhof, digitale Kassensysteme im Einzelhandel oder Homeoffice in ländlichen Regionen – schnelles, stabiles Internet ist heute Grundvoraussetzung für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Lebensqualität“, erklärt ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzgeber den Ausbau jetzt als überragendes öffentliches Interesse einstuft. Diese Klarheit stärkt alle Akteure, die den Fortschritt vor Ort gestalten wollen“, so Fleischer.
Die Gesetzesänderung ermöglicht schnellere Genehmigungsverfahren, erleichtert die Mitnutzung bestehender Infrastruktur und priorisiert den Netzausbau auch juristisch.
Das gibt Kommunen, Unternehmen und Netzbetreibern Planungssicherheit und eröffnet neue Perspektiven – insbesondere im ländlichen Raum.
Quelle: ZVG
Veröffentlichungsdatum: 14. Juli 2025