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ZVG: Mindestlohnkommission hat entschieden – Forderung nach Ausnahmen bleibt

Die Mindestlohnkommission hat entschieden, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro anzuheben und zum 1. Januar 2027 eine weitere Steigerung auf 14,60 Euro vorzusehen. Das sorgt in der grünen Branche für Besorgnis. 

Zwar ist zu respektieren, dass sich die Kommission nicht unter politischen Druck hat setzen lassen und eigenständig abgewogen hat. 


Foto © ZVG

Dennoch bleibt die Frage offen, wie tragfähig diese Entscheidung tatsächlich für alle Seiten ist – insbesondere für die hoch belasteten Betriebe im Bereich der Sonderkulturen. 

Gerade diese Betriebe hatten zuletzt noch einmal eindringlich vor den Folgen weiterer Erhöhungen gewarnt. Die Branche hatte dem Gesetzgeber eine praktikable Lösung für Saisonarbeitskräfte vorgeschlagen: Einfrieren des Mindestlohnes auf dem aktuellen Niveau bei 12,82 Euro und Anhebung erst dann, wenn 80 % des gesetzlichen Mindestlohns diesen Wert übersteigen. Dieser Appell wurde nicht berücksichtigt. 

Die Sonderkulturbetriebe stehen seit Jahren unter zunehmendem wirtschaftlichem Druck. Schon geringe Lohnsteigerungen führen zu einer massiven Belastung, die viele Betriebe an die Grenze ihrer wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit bringt. 

Angesichts dieser Realitäten ist es schwer nachvollziehbar, dass der besondere Charakter saisonaler Arbeit und die strukturellen Unterschiede im Sonderkulturbereich keinen Eingang in die gesetzgeberischen Überlegungen gefunden haben. 

Der ZVG erkennt den Wert fairer Arbeitsbedingungen an, mahnt jedoch zugleich differenzierte Lösungen an, die den spezifischen Anforderungen der saisonalen Produktion gerecht werden. 

Ein Dialog über praxistaugliche Ausnahmeregelungen bleibt daher dringend erforderlich – zum Schutz der Betriebe, der Garantie eines hohen Selbstversorgungsgrades mit regionalen Lebensmitteln und der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft.

 

Quelle: ZVG

Veröffentlichungsdatum: 30. Juni 2025