Laut Experten von EastFruit gehören frisches Obst und Gemüse zu den am wenigsten markengeschützten und markenfähigen Lebensmittelkategorien. Vor diesem Hintergrund fallen die wenigen Ausnahmen von dieser Regel besonders deutlich auf.
Insbesondere „Pink Lady®“-Äpfel gelten als eine der weltweit beliebtesten und erfolgreichsten Frischapfelmarken. Diese Marke gehört Apple and Pear Australia Ltd (APAL), unter der die Apfelsorte „Cripps Pink“ angebaut und verkauft wird.
Leider werden die geistigen Eigentumsrechte an dieser Marke in Usbekistan systematisch verletzt, wo der „Pink Lady“-Apfel in den letzten Jahren sehr beliebt geworden ist. Darüber hinaus verkaufen führende Supermärkte des Landes aktiv Äpfel dieser Marke ohne Genehmigung der Markeninhaber.
Die extrem schlechte Qualität dieser Äpfel in Usbekistan diskreditiert die Marke. Schließlich erlaubt diese Marke nur den Verkauf von Äpfeln, die sehr strenge Qualitätsstandards erfüllen, was der Schlüssel zu dem weltweiten Erfolg von „Pink Lady“ war.
Auch an die Färbung des Apfels werden hohe Anforderungen gestellt, die nur in Regionen mit großen Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht während der Fruchtbildung gewährleistet werden können.
Deshalb ist es unwahrscheinlich, dass Usbekistan jemals das Recht erhält, „Pink Lady“ offiziell anzubauen, da es dort schwierig ist, geeignete Klimazonen zu finden.
Quelle: EastFruit.com
Veröffentlichungsdatum: 23. Mai 2025