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ZVG: Neue Kostenbelastung droht Gartenbau durch EU-Verpackungsverordnung

Das Europäische Parlament hat am 22. November 2023 über die Vorschläge zur EU-Verpackungsverordnung abgestimmt und Änderungen beschlossen. Neben vielen anderen Änderungen soll auch die Einstufung von Blumentöpfen als Verpackung gestrichen werden. Mit großer Sorge hat der Zentralverband Gartenbau (ZVG) allerdings die damit ebenfalls verbundene neue Einstufung von Transporttrays (Transportschalen) als Verpackung registriert.

Bildquelle: Shutterstock.com Verpackung
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„Sollte dieser Vorschlag auch im europäischen Rat eine Mehrheit finden, so wird der Gartenbau nicht entlastet werden“, fürchtet Dr. Hans Joachim Brinkjans, stellvertretender Generalsekretär des ZVG. Vielmehr wäre durch die dann notwendige Beteiligung an einem Rücknahmesystem (duales System) für die Transporttrays eine Vervielfachung der Kosten zu erwarten, zumindest so lange, wie Mehrwegtrays nicht umfassend genutzt werden können.

Deshalb forderte der ZVG mit Schreiben an die Staatsekretärinnen im Bundeslandwirtschafts- und im Bundesumweltministerium, dass sich Deutschland in den Verhandlungen im Rat wie auch im Trilog für eine Streichung des Wortes „transport trays" im neuen Verordnungstext einsetzt. Bereits zu den Abstimmungen im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am 24. Oktober 2023 hatte sich der ZVG an die zuständigen EU-Abgeordneten gewandt und eine entsprechende Streichung gefordert.

Hintergrund:
Die Europäische Kommission hat am 30. November 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle und damit zur Überarbeitung der gelten Rechtsvorschriften vorgelegt. Das übergeordnete Ziel ist die Verringerung der Verpackungsabfälle um 15 Prozent pro Mitgliedstaat und Kopf bis 2040 im Vergleich zu 2018. Transporttrays werden ausschließlich für den Transport von Blumentöpfen mit Pflanzen bei Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B) verwendet. Sie gelangten nicht an den Verbraucher und sollen nach Auffassung des ZVG daher nicht als Verkaufsverpackungen eingeordnet werden.

Quelle: ZVG

Veröffentlichungsdatum: 08. Dezember 2023