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ZVG zu Mindestlohnerhöhung: hohe Belastungen der Betriebe erkannt?

Für den Zentralverband Gartenbau (ZVG) zeigt die am 26. Juni angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024, dass auch die Kommission erkannt hat, wie knapp die Unternehmen bereits kalkulieren müssen. Im Laufe dieses Jahres werden viele Kulturen erstmals unter den neuen Bedingungen geerntet, während gleichzeitig in den Medien über gestiegene Lebensmittelpreise berichtet wird. Von diesen Preissteigerungen kommt allerdings bei vielen Produzenten nichts oder nur sehr wenig an.


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„Der Sprung auf 12 Euro die Stunde zum Oktober 2022 hat einen großen Teil der gärtnerischen Betriebe bereits vor Herausforderung gestellt“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Für die Verbraucher seien diese Auswirkungen noch nicht komplett spürbar, so Fleischer weiter, da die Verträge mit Handel und Verarbeitung in der Regel weit im Vorfeld abgeschlossen worden seien.

Fleischer erinnert daran, dass der Mindestlohn im Gartenbau sich vor allem auf einfache Arbeiten in der Saison-Arbeit auswirkt, die (noch) nicht automatisiert werden können. Möglicherweise sollte über differenzierte Lösungen in diesem Lohnsegment nachgedacht werden, regt der ZVG an. Viele Betriebe würden gerne die Entlohnung von Fachkräften deutlicher erhöhen, aber die Kosten müssen auch erwirtschaftet werden, nicht nur die Lohnkosten.

Die Betriebe stehen bereits seit Jahren unter enormem Wettbewerbsdruck, gerade auch innerhalb der EU. Dazu kommen die erheblich gestiegenen Kosten im Bereich der CO2-Bepreisung, Energie oder auch bei Betriebsmitteln. Gleichzeitig will die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die regionale deutsche Produktion fördern. Hier braucht es von Seiten der Politik deutlich mehr Unterstützung für die Betriebe.

Der Gartenbau in Deutschland ist von kleinen und mittleren Familienunternehmen geprägt. Eine ständige Kostensteigerung, die nicht mehr zu erwirtschaften ist, wird auf Dauer zu weniger Produktionsvielfalt in Deutschland führen – auch wenn sich die Auswirkungen nur allmählich zeigen.

Quelle: ZVG

Veröffentlichungsdatum: 03. Juli 2023