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Initiative der Europäische Kommission für obligatorische Ursprungskennzeichnung für Produkte der IV. Kategorie

In den letzten Monaten haben Freshfel Europe und seine Mitglieder die Diskussionen über die Änderungen der Verordnung über die Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse verfolgt. Die Europäische Kommission beabsichtigt, eine Reihe von Änderungen einzuführen, die erhebliche Auswirkungen auf Frischprodukte, insbesondere Produkte der IV. Kategorie, haben würden.

Foto © Freshfel Europe
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Die Europäische Kommission schlägt vor, eine obligatorische Herkunftskennzeichnung für alle vorgeschnittenen Produkte einzuführen.

LogoDerzeit ist der Text noch nicht fertiggestellt und die Europäische Kommission wird in dem kommenden Monat zusätzlich eine öffentliche Konsultation der Interessengruppen einleiten, auf die der Verband reagieren wird. Während der Diskussionen der letzten Monate hat Freshfel Europe der Europäischen Kommission bei verschiedenen Gelegenheiten seine Meinung dargelegt. Eine solche obligatorische Herkunftskennzeichnung für Produkte der IV. Kategorie würde sich aufgrund von Anpassungen der Arbeitsabläufe in den industriellen Verarbeitungsbetrieben und folglich der Auswirkungen auf die Preise für die europäischen Verbraucher sehr negativ auswirken. Freshfel Europe betont, dass alle neuen politischen Initiativen unter dem Gesichtspunkt anderer laufender Initiativen, wie Lebensmittelabfälle, Verpackungsabfälle, gesunde Ernährung usw. im Rahmen des europäischen Green Deal bewertet werden sollten. Freshfel Europe wird den konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission fortsetzen.

Quelle: Freshfel Europe
 

 

Veröffentlichungsdatum: 09. März 2023