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Vorsorgemaßnahmen im Bio-Handel

Die EU-Öko-Verordnung verpflichtet Unternehmen, Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um eine Verunreinigung von Bio-Produkten und eine Vermischung von biologischen und nichtbiologischen Erzeugnissen zu vermeiden. Welche spezifischen Punkte sind im Vorsorgekonzept für Handelsunternehmen zu beachten? Was sind Bio-Kritische Kontrollpunkte? Und wie lässt sich das in der Praxis umsetzen?

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Der Wareneingang ist zentral bei der Erfassung möglicher Risiken im gesamten Prozess beim Handel mit Bio-Produkten. Hier besteht grundsätzlich das Risiko, einer Falschlieferung. Eine umfängliche Wareneingangskontrolle ist daher unabdingbar, um dieses Risiko zu minimieren. Foto © BLE

Zur Erarbeitung des Vorsorgekonzeptes soll sich der Unternehmer oder die Unternehmerin die einzelnen Ablaufschritte in dem jeweiligen Unternehmen bewusstmachen, einschätzen welche Risiken für die Bio-Integrität der Produkte auftreten können und entsprechende Vorsorgemaßnahmen ergreifen, damit es nicht zu einer Verunreinigung, Vermischung oder Vertauschung von Bio-Produkten mit konventionellen Produkten oder unzulässigen Stoffen kommt. So schreibt es die neue EU-Öko-Verordnung seit 1. Januar 2022 vor.

Die meisten Unternehmen haben diese Risiken wahrscheinlich schon im Rahmen der alten Verordnung berücksichtigt. Mit der neuen Verordnung wird nun eine strukturierte, systematische Darstellung und eine nachvollziehbare Dokumentation der Vorsorgemaßnahmen gefordert.

Man spricht von den "Bio Kritischen Kontrollpunkten (BKKP)". Alternativ werden die Begriffe "Organic Control Points" (OCP) oder "Bio Kontroll Punkte" (BKP) verwendet.

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Quelle: Oekolandbau.de

Veröffentlichungsdatum: 22. August 2022